England: Keine Baugenehmigung mehr ohne Gigabit-Anbindung
In England hat man dem Ausbau von Breitband-Netzen jetzt einen neuen gesetzlichen Rahmen gegeben: Hier bekommt man nun keine Baugenehmigung für Wohngebäude mehr, wenn nicht standardmäßig die Ausrüstung mit einer Gigabit-Anbindung vorgesehen ist.
Die bisher gültigen Bauvorschriften stammten noch aus dem Jahr 2010, als an solche Bandbreiten noch kaum zu denken war - vor allem nicht flächendeckend. Allerdings hat sich hier viel getan. Inzwischen ist klar, dass Gigabit-Verbindungen zum Standard werden müssen, um zukunftsfähige Infrastrukturen zu bekommen. Dem tragen die neuen Vorschriften hier nun Rechnung.
Die Bauherren werden verpflichtet, die Kosten für die Integration der schnellen Internet-Anbindung für den späteren Käufer oder Mieter der Wohneinheit auf 2000 Pfund (2250 Euro) zu deckeln. Sollte der Anschluss nicht zu diesem Maximalpreis realisierbar sein, dürfen die zusätzlichen Kosten nicht weiter abgewälzt, sondern müssen vom Bauherren getragen werden.
Wer also zukünftig in neu errichtete Wohnungen in England zieht, kann davon ausgehen, dass ein Gigabit-Anschluss ebenso zum Standard gehört, wie eine funktionierende Strom- und Wasser-Versorgung. Um die neuen Regelungen herum wurden im Zuge dessen auch andere Regelungen geschaffen. So müssen Mieter beispielsweise keine Erlaubnis des Vermieters mehr einholen, wenn sie einen Breitband-Anbieter damit beauftragen wollen, einen Anschluss in ihre Wohnung zu legen.
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Die Bauherren werden verpflichtet, die Kosten für die Integration der schnellen Internet-Anbindung für den späteren Käufer oder Mieter der Wohneinheit auf 2000 Pfund (2250 Euro) zu deckeln. Sollte der Anschluss nicht zu diesem Maximalpreis realisierbar sein, dürfen die zusätzlichen Kosten nicht weiter abgewälzt, sondern müssen vom Bauherren getragen werden.
Anschluss ohne Vermieter-Zustimmung
Die britische Regierung schätzt, dass 98 Prozent der Installationen bequem unter diese Obergrenze fallen werden. Teurer dürfte es vor allem in ländlichen Gebieten sein, wo Leitungen über deutlich weitere Strecken verlegt werden müssen. In Schottland, Wales und Nordirland errichtete Gebäude sind von dieser neuen Gesetzgebung erst einmal ausgenommen, da jedes Land seine eigenen Bauvorschriften unabhängig von England festlegt.Wer also zukünftig in neu errichtete Wohnungen in England zieht, kann davon ausgehen, dass ein Gigabit-Anschluss ebenso zum Standard gehört, wie eine funktionierende Strom- und Wasser-Versorgung. Um die neuen Regelungen herum wurden im Zuge dessen auch andere Regelungen geschaffen. So müssen Mieter beispielsweise keine Erlaubnis des Vermieters mehr einholen, wenn sie einen Breitband-Anbieter damit beauftragen wollen, einen Anschluss in ihre Wohnung zu legen.
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