Amazon Ring: Polizei bekommt Videos ohne richterlichen Beschluss
Amazon hat einem Bericht zufolge Videomaterial von Ring-Sicherheitssystemen auch ohne richterliche Anordnungen an die Polizei in Deutschland weitergegeben. Das hat das Unternehmen bereits eingeräumt und erklärt nun, warum das geschah.
Konkret geht es dabei um Videomaterial, das von dem smarten Zubehör von Ring, einer Amazon Tochterfirma, aufgenommen wird. Ring bietet neben Türklingeln mit Videofunktion auch Überwachungssysteme an.
Schon vor einigen Monaten gab es einen ähnlichen Skandal in den USA. Amazon hatte gegenüber dem Online-Magazin Politico bestätigt, dass man in den ersten Monaten dieses Jahres bereits elf Mal Video-Material ohne Gerichtsbeschluss oder Zustimmung der Nutzer an die Polizei weitergegeben hatte.
Solche Dringlichkeitsanträge seien aber selten, zitiert das Handelsblatt Amazon Deutschland. Eine konkrete Zahl solcher dringlichen Fälle wurde nicht genannt. Deutschlands Datenschützer sind aufgrund der Kooperation nun allerdings alarmiert. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, will sich den erfolgten Weitergaben annehmen und prüfen, ob dieser laxe Umgang mit den Nutzerdaten zur Verhängung von Bußgeldern führen könnte. Siehe auch:
Schon vor einigen Monaten gab es einen ähnlichen Skandal in den USA. Amazon hatte gegenüber dem Online-Magazin Politico bestätigt, dass man in den ersten Monaten dieses Jahres bereits elf Mal Video-Material ohne Gerichtsbeschluss oder Zustimmung der Nutzer an die Polizei weitergegeben hatte.
Im Zweifelsfall gehts so
Jetzt meldet das Handelsblatt, dass dieses Vorgehen auch in Deutschland "üblich" ist. Laut dem Bericht (hinter der Paywall) ist Amazon auch gegenüber deutschen Polizeibehörden überaus kooperativ. Ein Unternehmenssprecher von Amazon führte das auf Nachfrage des Handelsblatts so aus: "Wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt", so der Unternehmenssprecher, warte man nicht auf richterliche Beschlüsse, sondern gebe im Zweifelsfall die angefragten Daten auch so heraus.Solche Dringlichkeitsanträge seien aber selten, zitiert das Handelsblatt Amazon Deutschland. Eine konkrete Zahl solcher dringlichen Fälle wurde nicht genannt. Deutschlands Datenschützer sind aufgrund der Kooperation nun allerdings alarmiert. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, will sich den erfolgten Weitergaben annehmen und prüfen, ob dieser laxe Umgang mit den Nutzerdaten zur Verhängung von Bußgeldern führen könnte. Siehe auch:
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