Kartellamt: Deutsche Bahn muss Datenzugang für Dritte öffnen

Die Deutsche Bahn verstößt aus Sicht des Bundeskartellamtes gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie den Zugang Dritter zu wichtigen Verkehrs-Daten behindert. Denn ohne diese Informationen ließen sich innovative Mobilitätsdienste kaum umsetzen.
Deutsche Bahn, IC, Inter City, Bombardier
Bombardier
"Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Deutsche Bahn das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Aufgrund dessen sind Mobilitätsdienstleistungen ohne eine Einbindung der Informationen über den Betrieb der Deutschen Bahn im Grunde nicht denkbar.

Wenn innovative Dienstleister ihren Nutzern beispielsweise umfassende Routeninformationen bereitstellen wollen, die unterschiedliche Verkehrswege umfassen, kommen sie an den Daten der Bahn nicht vorbei. Denn um etwa Ankunftszeiten treffend anzeigen zu können, muss man über Verspätungen und Ausfälle von Zügen Bescheid wissen. Da die Bahn klar marktbeherrschend ist, darf sie solche Informationen nicht zurückhalten.

Verfahren vor Abschluss

"Außerdem haben wir Bedenken gegen eine Reihe von Vertragsklauseln der DB, mit denen die Mobilitätsplattformen als Online-Partner der DB behindert werden können. Wir wollen nicht, dass ein einzelnes Unternehmen perspektivisch den Markt dominiert und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", erklärte Mundt. So darf es beispielsweise nicht sein, dass der Konzern Dritten untersagt, bei der Werbung für ihre Mobilitäts-Apps Bahn-spezifische Begriffe zu verwenden.

Das Bundeskartellamt hat Ende des Jahres 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Seitdem wurden vielfältige Bereiche und Angebote im Detail untersucht. Das Unternehmen wurde jetzt auf die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes hingewiesen und kann dazu Stellung nehmen. In einem kommenden Schritt könnten kartellrechtliche Sanktionen folgen, wenn die Probleme nicht abgestellt werden.

Siehe auch: Mobilität: Verbrenner nie die billigste Option - E-Autos & Bahn sparen
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