Julian Assange: Oberstes UK-Gericht will Auslieferung nicht stoppen
Der Versuch des WikiLeaks-Gründers Julian Assange, seine drohende Auslieferung aus Großbritannien an die USA juristisch zu unterbinden, hat einen Fehlschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof wies als letzte Instanz die Klage gegen das Vorhaben ab.
Seitens des Obersten Gerichtes sah man keine ausreichenden Rechtsgründe gegeben, um den Antrag der Anwälte Assanges anzunehmen und sich mit dem Fall zu befassen. Eigentlich lag zuvor die größte Hoffnung darin, dass man die Angelegenheit zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bringen und die Auslieferung so letztlich endgültig verhindern kann.
Nun aber sieht alles danach aus, dass Assange von den britischen Behörden an die USA überstellt werden könnte. Dies zumindest ist nach der Entscheidung des Londoner High Court im Dezember möglich. In den USA steht die Staatsanwaltschaft in den Startlöchern, Assange wegen des Vorwurfs der Spionage vor Gericht zu stellen. Die Anklagepunkte könnten zusammengenommen zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren führen.
Die nun gefallene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bedeutet aber noch nicht automatisch, dass Assange jetzt an die USA ausgeliefert wird. Es gibt durchaus noch weitere Optionen. So könnte Assange auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Darüber hinaus wäre es auch noch am britischen Innenministerium, eine Auslieferung auch praktisch durchzuführen.
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Nun aber sieht alles danach aus, dass Assange von den britischen Behörden an die USA überstellt werden könnte. Dies zumindest ist nach der Entscheidung des Londoner High Court im Dezember möglich. In den USA steht die Staatsanwaltschaft in den Startlöchern, Assange wegen des Vorwurfs der Spionage vor Gericht zu stellen. Die Anklagepunkte könnten zusammengenommen zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren führen.
Es gibt noch Optionen
Seitens der Unterstützer und Anwälte, die Assange hinter sich hat, heißt es allerdings, dass dieser keine Spionage, sondern journalistische Arbeit geleistet habe. Insofern wäre die Veröffentlichung der Informationen und die Zusammenarbeit mit Informanten im Sinne der Pressefreiheit geschützt. In einem Verfahren dürfte es also vor allem darum gehen, wie das Gericht kleinste Details der Arbeit Assanges bewertet. Hier wird es auch darauf ankommen, vor welchem Gericht der Prozess geführt wird.Die nun gefallene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bedeutet aber noch nicht automatisch, dass Assange jetzt an die USA ausgeliefert wird. Es gibt durchaus noch weitere Optionen. So könnte Assange auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Darüber hinaus wäre es auch noch am britischen Innenministerium, eine Auslieferung auch praktisch durchzuführen.
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