Klage gegen Drillisch wegen langen Kündigungsfristen empfohlen

Nach der Reform des Te­le­kom­mu­ni­ka­tions­ge­set­zes dürfen sich Mobilfunk-Verträge nach dem Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit nur um einen Monat ver­län­gern, doch Kunden von Drillisch kritisieren, dass sich der Anbieter nicht daran hält. Ihnen wird nahegelegt, Klage einzureichen.
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Das meldet das Online-Magazin Teltarif. Teltarif hatte vermehrt Hinweise von Kunden erhalten, bei denen Drillisch auf die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist besteht und nachgehakt (wir berichteten). Da nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Te­le­kom­mu­ni­ka­tions­ge­set­zes (TKG) es augenscheinlich so ist, dass Verträge nach dem Ablauf ihrer Min­dest­dau­er sich nur um einen Monat ver­län­gern dürfen, fragte Teltarif bei der Bundesnetzagentur nach. Die Antwort, die man erhielt, ist aber nicht ganz zufriedenstellend - denn zunächst rät die Bundesnetzagentur, den Einzelfall vor einem Zivilgericht prüfen zu lassen.

Die Auskunft der Bundesnetzagentur lautet wie folgt:

"Fragen zur Wirk­sam­keit von Verträgen und Kündi­gungen sind grund­sätz­lich Fragen des Zivil­rechts. Bei der Rege­lung der einmo­natigen Kündi­gungs­frist für still­schwei­gend verlän­gerte Verträge handelt es sich um eine spezi­elle zivil­recht­liche Rege­lung im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz. Diese ergänzt die allge­meinen Rege­lungen des Bürger­lichen Gesetz­buchs (BGB) und geht diesen vor. Ob die Voraus­set­zungen für eine Kündi­gung vorliegen und eine erklärte Kündi­gung wirksam ist, müssen im Zweifel die Zivil­gerichte entscheiden und nicht die Bundes­netz­agentur.

Ihre Kündi­gung müssten Sie daher (gege­benen­falls mithilfe eines Rechts­bei­standes) selbst durch­setzen. Sie können sich dafür an einen Rechts­bei­stand Ihrer Wahl oder an die örtliche Verbrau­cher­zen­trale wenden."

Bundesnetzagentur kann nicht eingreifen

Zudem bestätigte die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für die Kündigungsmöglichkeiten nach dem neuen TKG. Daher deutet die Bundes­netz­agentur an, dass die neue Gesetzes-Rege­lung Vorrang haben könnte, stellt aber gleichzeitig klar, dass sich damit ein Gericht beschäftigen muss.

Das ist zwar sicherlich nicht die Antwort, die man sich als betroffener Kunde erhofft hat. Allerdings könnte das nun eine Mobilmachung von verärgerten Kunden nach sich ziehen, die bei den Verbraucherzentralen Beschwerde einlegen können. Das geht kostenlos und kann auch online erledigt werden. Die Verbraucherzentralen haben in anderen Fällen bereits Musterklagen angestrebt, sodass es später eine einfachere Lösung für Betroffenen geben kann. Bei den Beschwerden sind Drillisch-Kunden im Übrigen nicht allein. Ähnliche Meldungen gab es bereits von Kunden von Mobilcom-Debitel und 1&1.

Siehe auch:

Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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