550 LTE-Masten fehlen: Netzbetreiber müssen mit Zwangsgeld rechnen
Die Mobilfunkbetreiber müssen nun doch damit rechnen, dass die Bundesnetzagentur ihnen Strafen aufbrummt. Denn die Netzabdeckung hat trotz der zahlreichen Positivmeldungen aus den Konzernen an wichtigen Punkten noch große Lücken.
Es geht dabei vor allem um die Versorgung mit breitbandigen Datenverbindungen entlang wichtiger Verkehrsstrecken wie Autobahnen und Bahnlinien. Als die Bundesnetzagentur 2015 neue Lizenzen für LTE freigab, mussten sich Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland verpflichten, die genannten Ziele bis 2019 zu erfüllen. Doch bis heute klaffen Lücken in der Infrastruktur.
Die Netzbetreiber schafften es recht lange, die Bundesnetzagentur hinzuhalten. Eine Fristverschiebung auf den letzten Jahreswechsel hatte man noch gewährt, doch noch immer sind nicht alle Auflagen erfüllt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, kündigt die Behörde in einem Bericht an ihren politischen Beirat an, zu prüfen, "ob mögliche Rechtsfolgemaßnahmen gegen die Mobilfunknetzbetreiber einzuleiten sind". Das würde konkret die Verhängung von Zwangsgeldern bedeuten.
Die Netzbetreiber können sich der Ausbaupflicht nur dann entziehen, wenn sich herausstellt, dass es wirklich nicht in ihrer Verantwortung liegt, dass die Infrastruktur an einem bestimmten Ort nicht ausgebaut werden kann. Gegenüber der Bundesnetzagentur seien aber nur für 20 Standorte entsprechende Belege vorgelegt worden, an denen die örtlichen oder rechtlichen Gegebenheiten einen Bau verhindern.
Die Netzbetreiber schafften es recht lange, die Bundesnetzagentur hinzuhalten. Eine Fristverschiebung auf den letzten Jahreswechsel hatte man noch gewährt, doch noch immer sind nicht alle Auflagen erfüllt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, kündigt die Behörde in einem Bericht an ihren politischen Beirat an, zu prüfen, "ob mögliche Rechtsfolgemaßnahmen gegen die Mobilfunknetzbetreiber einzuleiten sind". Das würde konkret die Verhängung von Zwangsgeldern bedeuten.
Kaum Nachweise für Fremdverschulden
Laut den Daten der Bundesnetzagentur liegt die Abdeckung der Autobahnen durch die drei Netzbetreiber zwischen 95,4 und 99 Prozent. Bei den Schienenstrecken ist das Ergebnis schlechter: 94,4 bis 98,2 Prozent werden hier erreicht. Berechnungen der Behörde zufolge müssten rund 550 zusätzliche Masten gebaut werden, um die aktuell noch bestehenden Versorgungslücken zu schließen.Die Netzbetreiber können sich der Ausbaupflicht nur dann entziehen, wenn sich herausstellt, dass es wirklich nicht in ihrer Verantwortung liegt, dass die Infrastruktur an einem bestimmten Ort nicht ausgebaut werden kann. Gegenüber der Bundesnetzagentur seien aber nur für 20 Standorte entsprechende Belege vorgelegt worden, an denen die örtlichen oder rechtlichen Gegebenheiten einen Bau verhindern.
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