Bis zu 540 Euro: Gesetz legt Teil der Glasfaser-Kosten auf Mieter um
Glasfaserausbau will in Deutschland einfach nicht flächendeckend gelingen, ein Gesetz soll helfen, das das Recht auf schnelles Internet festschreibt. Mit einer Änderung des Entwurfes schafft man jetzt die Möglichkeit für Vermieter, Kosten für Ausbau-Aktivitäten umzulegen.
Im neuen Gesetzesteil dreht sich alles um das "Glasfaserbereitstellungsentgelt". Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorgesehen, wird es Vermietern damit möglich, Kosten für die Bereitstellung einer vollständigen Glasfaser-Infrastruktur in ihren Gebäuden auch mit einer Umlage auf die Mieter zu refinanzieren. Allerdings geht die Anpassung mit einer anderen Änderung einher: Die Umlagefähigkeit von TV-Kosten, wie sie Millionen Mieter in Deutschland in Höhe von rund 10 Euro im Monat zahlen, wird bei Beschluss des Gesetzes nach rund 40 Jahren ab Juli 2024 entfallen.
Wie Merkur schreibt, sieht der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) in der Last-Minute-Anpassung einen guten Anreiz. "Das kann dem Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern einen deutlichen Schub geben", so Breko-Experte Sven Knapp. Für Hauseigentümer sei 60 Euro pro Jahr und Wohneinheit aus seiner Sicht ein "ausreichender finanzieller Anreiz".
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Eine alte Regel wird gestrichen, dafür gibt es Glasfaserumlage
Wie schafft man mehr Anreize zum Glasfaserausbau? Die Regierung will hier mit Änderungen am Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) Antworten geben, das morgen, am 22. April, durch den Bundestag gehen soll. So sollen in Zukunft unter anderem ein Rechtsanspruch auf eine Breitband-Anbindung gelten. Wie Golem jetzt schreibt, könnte ein eiliger Änderungsantrag, der erst am 21. April in das Gesetz aufgenommen wurde, hier Kosten vom Vermieter auf Mieter umlegen - der Entwurf im Dezember hatte eine solche Klausel nicht vorgesehen.Im neuen Gesetzesteil dreht sich alles um das "Glasfaserbereitstellungsentgelt". Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorgesehen, wird es Vermietern damit möglich, Kosten für die Bereitstellung einer vollständigen Glasfaser-Infrastruktur in ihren Gebäuden auch mit einer Umlage auf die Mieter zu refinanzieren. Allerdings geht die Anpassung mit einer anderen Änderung einher: Die Umlagefähigkeit von TV-Kosten, wie sie Millionen Mieter in Deutschland in Höhe von rund 10 Euro im Monat zahlen, wird bei Beschluss des Gesetzes nach rund 40 Jahren ab Juli 2024 entfallen.
Kosten im Überblick
Mit Wegfallen der sogenannten TV-Umlage steht es Mietern in Zukunft damit frei, entsprechende Angebote des Vermieters wahrzunehmen oder selbst einen Anbieter zu wählen. Sollte der Vermieter allerdings für einen vollständigen Glasfaserausbau im Gebäude sorgen, nimmt man auch die Mieter zukünftig mit bis zu 60 Euro pro Jahr in die Beizahlpflicht. Die Kosten dürfen pro Wohneinheit längstens für fünf Jahre auf der Nebenkostenrechnung auftauchen. Kann der Vermieter großen Aufwand nachweisen, ist in Ausnahmefällen eine Laufzeit von neun Jahren, also eine Mieterbeteiligung mit bis zu 540 Euro, möglich.Wie Merkur schreibt, sieht der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) in der Last-Minute-Anpassung einen guten Anreiz. "Das kann dem Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern einen deutlichen Schub geben", so Breko-Experte Sven Knapp. Für Hauseigentümer sei 60 Euro pro Jahr und Wohneinheit aus seiner Sicht ein "ausreichender finanzieller Anreiz".
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