BTC-e: Nach wirren Jahren gibt es jetzt ein Urteil gegen den Gründer
Die Ermittlungen und der Prozess gegen den Gründer der Bitcoin-Börse BTC-e haben sich länger hingezogen als erwartet. Nun aber liegt das Urteil vor. Ein französisches Gericht schickt den russischen Staatsbürger längere Zeit ins Gefängnis.
Der 41-Jährige muss laut der Entscheidung fünf Jahre Haft verbüßen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Dabei kommt er sogar noch glimpflich davon. Mehrere Anklagepunkte konnte die Staatsanwaltschaft nach Auffassung des Gerichtes nicht hinreichend belegen und sie wurden bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt, wie das US-Magazin ZDNet berichtete.
Als erwiesen sah man allerdings den Vorwurf an, dass der Angeklagte mit seiner Kryptowährungs-Börse BTC-e eine organisierte Form der Geldwäsche betrieben habe. Entsprechende Aktivitäten wurden also vom Betreiber der Plattform nicht nur unzureichend unterbunden, sondern aufgrund von Gewinnaussichten sogar ausdrücklich toleriert und gefördert.
Und es wird sich zeigen, wie es nun weitergeht. Vorerst bleibt der verurteilte Mann in französischer Haft. Das kann sich allerdings ändern. Denn seit seiner ursprünglichen Verhaftung im Juli 2017 in Griechenland dauert die Auseinandersetzung über verschiedene Auslieferungsanträge an. Solche kamen unter anderem auch aus den USA und aus Russland.
Die griechischen Behörden hegten allerdings bereits den Verdacht, dass der russische Antrag in erster Linie erfolgte, damit der Mann nicht an die US-Behörden überstellt wird. Warum letztlich eine Auslieferung an Frankreich erfolgte, ist nicht ganz klar - es dürfte aber aus griechischer Sicht der Weg mit den geringsten Hindernissen gewesen sein, da der Fall somit komplett innerhalb der EU blieb.
Siehe auch: Chef von Bitcoin-Börse Btc-e wegen Diebstahl und Geldwäsche verhaftet
Als erwiesen sah man allerdings den Vorwurf an, dass der Angeklagte mit seiner Kryptowährungs-Börse BTC-e eine organisierte Form der Geldwäsche betrieben habe. Entsprechende Aktivitäten wurden also vom Betreiber der Plattform nicht nur unzureichend unterbunden, sondern aufgrund von Gewinnaussichten sogar ausdrücklich toleriert und gefördert.
Keine Beweise für Ransomware
Der Beschuldigte stand unter anderem auch im Verdacht, an der Ransomware Locky beteiligt gewesen zu sein. Die dafür vorgebrachten Beweise, die von Europol geliefert wurden, hat die Verteidigung aber erfolgreich angefochten. Dieser Anklagepunkt wurde vom Gericht ebenso fallen gelassen, wie ein weiterer Vorwurf der Erpressung.Und es wird sich zeigen, wie es nun weitergeht. Vorerst bleibt der verurteilte Mann in französischer Haft. Das kann sich allerdings ändern. Denn seit seiner ursprünglichen Verhaftung im Juli 2017 in Griechenland dauert die Auseinandersetzung über verschiedene Auslieferungsanträge an. Solche kamen unter anderem auch aus den USA und aus Russland.
Die griechischen Behörden hegten allerdings bereits den Verdacht, dass der russische Antrag in erster Linie erfolgte, damit der Mann nicht an die US-Behörden überstellt wird. Warum letztlich eine Auslieferung an Frankreich erfolgte, ist nicht ganz klar - es dürfte aber aus griechischer Sicht der Weg mit den geringsten Hindernissen gewesen sein, da der Fall somit komplett innerhalb der EU blieb.
Siehe auch: Chef von Bitcoin-Börse Btc-e wegen Diebstahl und Geldwäsche verhaftet
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