Online-Casino muss 12.000 Euro an Spieler zurückzahlen
Ein Urteil des Landgerichts Gießen könnte eine Klagewelle in Gang setzen: Die Richter hatten einem Betreiber eines Online-Casinos die Rückerstattung von rund 12.000 Euro an einen Spieler auferlegt - da das Casino-Angebot so in Deutschland verboten war.
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag soll in Deutschland Spielteilnehmer vor "suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel" schützen. Zwar hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Aufweichung beschlossen, nach der die bisher illegalen Glücksspiele im Internet wie Online-Poker, Online-Casinos oder Online-Automatenspiele künftig erlaubt sein werden. Diese Änderungen sind aber noch nicht in Kraft getreten und müssen erst noch von den Bundesländern angenommen werden.
Das sei schon daher anzunehmen, da ansonsten eine Klagewelle auf das Unternehmen zurollen werde. Eine Stellungnahme von Entain gibt es aber bisher nicht zu dem Urteil.
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Zahlungen ohne rechtliche Grundlage
Seit Jahren gibt es aber dennoch einen boomenden Markt für Online-Spiele, bei denen man viel Geld verlieren kann - häufig versuchen die Betreiber mit Glücksspiel-Lizenzen aus anderen EU-Ländern ihre Tätigkeit zu legitimieren. Um genau so einen Fall ging es nun vor dem Landgericht Gießen. Der Kläger hatte bei einem Angebot der Entain-Unternehmengruppe rund 12.000 Euro verloren. Nun forderte er diese zurück - mit dem Argument, dass das Glücksspiel in Deutschland illegal ist. Die Zahlungen seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und müssten erstattet werden. Das Landgericht bestätigte diese Auffassung (via Tagesschau).Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Anwalt des Klägers, Patrick Redell, bezeichnete die Entscheidung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) als "einen Meilenstein". Das Urteil verdeutliche nun "unmissverständlich, dass sich Betreiber von illegalen Online-Glücksspielangeboten in Deutschland seit Jahren gesetzwidrig auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes bereichert haben", so Redell. Das Urteil (Aktenzeichen: 4 O 84/20) ist noch nicht rechtskräftig. Aktuell geht man davon aus, dass der Casino-Anbieter Berufung einlegen wird.Das sei schon daher anzunehmen, da ansonsten eine Klagewelle auf das Unternehmen zurollen werde. Eine Stellungnahme von Entain gibt es aber bisher nicht zu dem Urteil.
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