Lenovo-Bann: Gericht hebt Verkaufsstopp in Deutschland vorerst auf
Ende Oktober konnte Nokia ein Verkaufsverbot gegen Lenovo erwirken, dabei ging es um einen Streit rund um Lizenzgebühren zum Thema Videokompression. Doch dieses Verbot wurde vorerst aufgehoben, allerdings nur, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Der Fall Nokia gegen Lenovo läuft bereits länger, dabei geht es um Patente und geforderte Lizenzzahlungen rund um den Video-Codec H.264. Das finnische Unternehmen konnte hierzu vor rund zwei Wochen eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo erwirken, diese betraf eine Vielzahl an PCs, Laptops und Tablets, die Lenovo in Deutschland verkauft.
Heise verweist hier auf eine Einschätzung des Patent-Blogs Foss Patents. Dort schreibt Florian Müller: "Dass das Landgericht hier ganz offensichtlich ein Fehlurteil gesprochen hat und das Berufungsgericht dies so schnell erkannte, stellt die Haltung des Landgerichts München I in Klagen mit standardessenziellen Patenten grundsätzlich in Frage."
Lenovo lobte in einem Statement natürlich die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht München unserem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Münchner Urteils gegen Sicherheitsleistung stattgegeben hat, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erwartet werden kann, dass die Entscheidung in der Berufung aufrechterhalten wird." Der chinesische Hersteller verwies außerdem darauf, dass man sich dafür einsetze, "diese Angelegenheit unter fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu klären".
Siehe auch: Patentverletzung - Nokia will Verkauf von Lenovo-Produkten stoppen
Verkauf wieder erlaubt
Doch nun hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass der Hersteller die Geräte vorerst weiter verkaufen darf. Der Verkauf wurde wieder freigegeben, das gilt so lange, bis eine Entscheidung hinsichtlich der derzeit laufenden Berufung vorliegt. Konkret bedeutet das, dass Lenovo seit Montagabend wieder über seine Webseite die Produkte verkaufen darf und auch den Einzelhandel wieder beliefert.Heise verweist hier auf eine Einschätzung des Patent-Blogs Foss Patents. Dort schreibt Florian Müller: "Dass das Landgericht hier ganz offensichtlich ein Fehlurteil gesprochen hat und das Berufungsgericht dies so schnell erkannte, stellt die Haltung des Landgerichts München I in Klagen mit standardessenziellen Patenten grundsätzlich in Frage."
Lenovo lobte in einem Statement natürlich die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht München unserem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Münchner Urteils gegen Sicherheitsleistung stattgegeben hat, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erwartet werden kann, dass die Entscheidung in der Berufung aufrechterhalten wird." Der chinesische Hersteller verwies außerdem darauf, dass man sich dafür einsetze, "diese Angelegenheit unter fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu klären".
Siehe auch: Patentverletzung - Nokia will Verkauf von Lenovo-Produkten stoppen
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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