EU-Gericht: Apple kann Steuer-Forderung der Kommission ignorieren
Der Computerkonzern Apple muss in Irland keine Steuern nachzahlen. Die entsprechende Forderung der EU-Kommission, bei der es um eine Summe von rund 13 Milliarden Euro ging, kann vom Unternehmen schlicht ignoriert werden.
So zumindest lautet die heute verkündete Entscheidung des EU-Gerichts. Allerdings ist die Sache damit wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzung noch bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchstmögliche Instanz gehen wird. Denn für alle beteiligten Seiten geht es hier um ziemlich grundlegende Entscheidungen.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben hinsichtlich ihrer Finanzen und damit auch der Steuererhebung eine relativ weitgehende Autonomie, die aber letztlich trotzdem bestimmten Rahmenbedingungen unterliegt. Die große Frage ist hier, ob Irland viel zu weit gegangen ist, als man versuchte, sich aus der Rolle des rückständigen Agrarlandes zu lösen und sich mit niedrigen Steuersätzen zum Europa-Standort vieler internationaler Großkonzerne zu machen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager hatte im Jahr 2016 entschieden, dass Apple damit, alle Geschäfte geschickt über Irland abzuwickeln, den EU-Staaten viel Geld vorenthalten hat. Die so entstandene Schieflage im Wettbewerb mit Unternehmen, die jeweils am Ort ihrer Geschäftstätigkeit Steuern entrichten, sollte durch die Vorgabe wieder geradegerückt werden.
Das ist so allerdings auch nur ein Teil der Wahrheit. Lange wurden in den USA nur Steuern fällig, wenn die Erträge wirklich wieder an den Mutterkonzern überwiesen wurden. Deshalb parkten viele Unternehmen ihre Auslandsgewinne gern in Steueroasen, nachdem sie aus den Auslandsniederlassungen herausgeleitet worden waren. Das ist nach einer entsprechenden Steuerreform in den USA aber nicht mehr im vorherigen Umfang der Fall und Apple zahlte bereits 21 Milliarden Dollar Steuern auf Gewinne an den US-Fiskus, die nun von der EU-Kommission noch einmal besteuert werden sollen.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben hinsichtlich ihrer Finanzen und damit auch der Steuererhebung eine relativ weitgehende Autonomie, die aber letztlich trotzdem bestimmten Rahmenbedingungen unterliegt. Die große Frage ist hier, ob Irland viel zu weit gegangen ist, als man versuchte, sich aus der Rolle des rückständigen Agrarlandes zu lösen und sich mit niedrigen Steuersätzen zum Europa-Standort vieler internationaler Großkonzerne zu machen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager hatte im Jahr 2016 entschieden, dass Apple damit, alle Geschäfte geschickt über Irland abzuwickeln, den EU-Staaten viel Geld vorenthalten hat. Die so entstandene Schieflage im Wettbewerb mit Unternehmen, die jeweils am Ort ihrer Geschäftstätigkeit Steuern entrichten, sollte durch die Vorgabe wieder geradegerückt werden.
Apple sieht Doppelbesteuerung
Die Anwälte Apples konnten ihrer eigenen Wahrnehmung der Situation aber mehr Gewicht verleihen. Demnach diene die irische Europa-Niederlassung einzig dem Vertrieb. Die Wertschöpfung findet hingegen anderswo statt: So werden die hier verkauften Geräte und Dienste mit hohem Aufwand in den USA entwickelt, von wo aus dann die Produktionsaufträge an die asiatischen Produzenten gehen. Daher sieht man es auch als völlig gerechtfertigt an, dass die Gewinne aus dem Verkauf der Apple-Geräte eben in den USA versteuert werden.Das ist so allerdings auch nur ein Teil der Wahrheit. Lange wurden in den USA nur Steuern fällig, wenn die Erträge wirklich wieder an den Mutterkonzern überwiesen wurden. Deshalb parkten viele Unternehmen ihre Auslandsgewinne gern in Steueroasen, nachdem sie aus den Auslandsniederlassungen herausgeleitet worden waren. Das ist nach einer entsprechenden Steuerreform in den USA aber nicht mehr im vorherigen Umfang der Fall und Apple zahlte bereits 21 Milliarden Dollar Steuern auf Gewinne an den US-Fiskus, die nun von der EU-Kommission noch einmal besteuert werden sollen.
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