Lokaler Handel schlampt bei Informationspflicht vor Tarifabschluss
Die Verbraucherzentrale NRW hat bei einer Stichprobe versucht herauszufinden, ob Handy-Verkäufer vor einem Tarif-Vertragsabschluss ausreichend informieren und ein gesetzlich gefordertes Produktinformationsblatt herausgeben. Die Ergebnisse sind erschreckend: In nur einem Prozent der Fälle wurde das Blatt ohne Nachfrage herausgegeben.
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Noch beinahe viel dramatischer ist das Ergebnis der Stichprobe aber, wenn man alle anderen Möglichkeiten mit einbezieht: Denn in 91 Prozent der getesteten Fälle wurde das Produktinformationsblatt auch auf Nachfrage nicht herausgegeben. Mit dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter vor einem Vertragsabschluss wichtige Eckdaten zusammenfassen. Dazu gehören zum Beispiel Laufzeit, Kündigungsfristen und im Tarif enthaltenden Leistungen, aber auch die maximalen sowie die normalerweise zur Verfügung stehenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten.
Online findet man diese Informationen bei den diversen Anbietern jeweils bei den Tarifen mit zum Download. Im lokalen Handel hingegen vernachlässigen viele Verkäufer ihre Informationspflicht.
"Die Folge: Kundinnen und Kunden geraten häufig in eine Druck- und Überrumpelungssituation und stimmen ohne gründliche Prüfung dem Abschluss eines Handyvertrags zu", heißt es jetzt in einer Pressemitteilung.
Welche Konsequenzen die Stichprobe nun hat, teilte die Verbraucherzentrale NRW noch nicht mit.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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Noch beinahe viel dramatischer ist das Ergebnis der Stichprobe aber, wenn man alle anderen Möglichkeiten mit einbezieht: Denn in 91 Prozent der getesteten Fälle wurde das Produktinformationsblatt auch auf Nachfrage nicht herausgegeben. Mit dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter vor einem Vertragsabschluss wichtige Eckdaten zusammenfassen. Dazu gehören zum Beispiel Laufzeit, Kündigungsfristen und im Tarif enthaltenden Leistungen, aber auch die maximalen sowie die normalerweise zur Verfügung stehenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten.
Transparenzverordnung
Das fordert der § 1 der TK-Transparenzverordnung. Der Verbraucherschutz hat ein Muster eines solchen Informationsblattes veröffentlicht, das man als PDF einsehen oder herunterladen kann.Online findet man diese Informationen bei den diversen Anbietern jeweils bei den Tarifen mit zum Download. Im lokalen Handel hingegen vernachlässigen viele Verkäufer ihre Informationspflicht.
Überrumpelungssituation
In der Stichprobe, die bundesweit von 59 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vor Ort in 301 Telefongeschäften durchgeführt wurde, besuchte man Shops mit und ohne Bindung an die großen Mobilfunkunternehmen. In diesen 301 Besuchen händigten nur zwei Shop-Verkäufer das Produktinformationsblatt ohne weitere Nachfragen aus, so die Verbraucherschützer. Neun von zehn Händlern gaben das Info-Blatt auch auf gezielte Nachfrage nicht heraus. In keinem Fall konnten die Tester die vollständigen Vertragsunterlagen vor der Unterschrift zur Prüfung mit nach Hause nehmen."Die Folge: Kundinnen und Kunden geraten häufig in eine Druck- und Überrumpelungssituation und stimmen ohne gründliche Prüfung dem Abschluss eines Handyvertrags zu", heißt es jetzt in einer Pressemitteilung.
Welche Konsequenzen die Stichprobe nun hat, teilte die Verbraucherzentrale NRW noch nicht mit.
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