Mysteriös: Amazon-Händler schenken Ware ohne Wissen der Empfänger
Aktuell entwickelt sich ein echtes Mysterium um Amazon-Pakete: Laut Verbraucherschützern erhalten Kunden Pakete, die sie nicht bestellt haben, ohne dass konkrete Hinweise zur Herkunft vorliegen. Amazon selbst spricht von "betrügerischen Methoden", die Empfänger können die enthaltenen Waren nach aktueller Rechtslage aber ohne Probleme behalten.
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Wie die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht weiter beschreibt, gäbe es mittlerweile Berichte zu Amazon-Nutzern, die "bis zu sechsmal innerhalb einer Woche" solche Pakete erhalten haben wollen. Der Inhalt reicht dabei von Handy-Hüllen und iPhone-Kabeln über Mausefallen und Sexspielzeug bis hin zu Smartphones und Überwachungskameras. Der WDR hatte im Januar über einen Fall berichtet, bei dem ein Solinger Adressat nach der Zustellung von unzähligen Paketen dieser Art versucht hatte, vor Gericht zu erreichen, dass Amazon keine Zustellung mehr vornimmt, dieser sei aber in erster Instanz gescheitert.
Händler aus Fernost könnten bei Amazon Zweit-Accounts unter den Namen der Adressaten anlegen, und mit dem scheinbaren Verkauf ihr Amazon-Ranking verbessern. Eine andere Theorie geht davon aus, dass Händler so auch versuchen könnten, auf einem kostengünstigen Weg die bei Amazon gemietete Lagerkapazität zu reduzieren. Die Idee: Statt des teuren Rückversands nach China erfolgt einfach die zufällige Zustellung in Deutschland. Beide Erklärungsversuche scheinen aber nur bei Billigartikeln wirklich Sinn zu ergeben.
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Das Amazon Paket-Mysterium beschäftigt aktuell auch Verbraucherschützer
Keine Bestellung und Abbuchung, aber trotzdem erfolgt die Zustellung eines Smartphones ohne Hinweise wie Liefer-, Bestellschein oder Rechnung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beschreibt anhand dieses persönlichen Falls ein Phänomen, das aktuell immer mehr Amazon-Kunden und Beobachter beschäftigen soll. Kunden erhalten Pakete mit Ware, die keinen Absender oder andere Hinweise auf die Herkunft enthält, Amazon will nicht zur Aufklärung beitragen können.Infografik: Wenn Sie 1997 in Amazon investiert hätten...
Wie die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht weiter beschreibt, gäbe es mittlerweile Berichte zu Amazon-Nutzern, die "bis zu sechsmal innerhalb einer Woche" solche Pakete erhalten haben wollen. Der Inhalt reicht dabei von Handy-Hüllen und iPhone-Kabeln über Mausefallen und Sexspielzeug bis hin zu Smartphones und Überwachungskameras. Der WDR hatte im Januar über einen Fall berichtet, bei dem ein Solinger Adressat nach der Zustellung von unzähligen Paketen dieser Art versucht hatte, vor Gericht zu erreichen, dass Amazon keine Zustellung mehr vornimmt, dieser sei aber in erster Instanz gescheitert.
Keine Erklärung
Aktuell gibt es keinen Ansatz, der zu einer Klärung des Mysteriums rund um die Amazon-Pakete beitragen könnte. Auch die Verbraucherzentrale kann hier nur auf Spekulationen verweisen, die von Amazon nicht kommentiert wurden. Klar ist: Die Pakete kommen vom sogenannten Marketplace, auf dem sich tausende Händler an die Handelsplattform anschließen können. Aktuell kursieren zwei Erklärungsversuche:Händler aus Fernost könnten bei Amazon Zweit-Accounts unter den Namen der Adressaten anlegen, und mit dem scheinbaren Verkauf ihr Amazon-Ranking verbessern. Eine andere Theorie geht davon aus, dass Händler so auch versuchen könnten, auf einem kostengünstigen Weg die bei Amazon gemietete Lagerkapazität zu reduzieren. Die Idee: Statt des teuren Rückversands nach China erfolgt einfach die zufällige Zustellung in Deutschland. Beide Erklärungsversuche scheinen aber nur bei Billigartikeln wirklich Sinn zu ergeben.
Amazon zuckt mit den Schultern
Amazon selbst weist die Vermutung weit von sich, man könne hier zur Klärung beitragen. Man betrachte die Berichte zu unaufgefordert zugestellten Paketen als klares Anzeichen für "betrügerische Methoden". Der Konzern will aber "Weder Namen noch Adressen" an die Verkäufer ausgegeben haben. Den Absendern droht man mit "Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte". Die Empfänger hätten juristisch die Wahl zwischen "Nutzen, Verschenken und Entsorgen", so die Verbraucherschützer. Es gäbe keine Pflicht zum Aufbewahren der Ware oder dem Kontaktieren der Absender.Amazon Prime Welche Vorteile das Premium-Angebot bringt Amazon Prime 30 Tage lang kostenlos testen
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