Telekom: Mitbewerber-Glasfaser-Anschlüsse können gedrosselt werden
Der Weg hin zur Gigabit-Gesellschaft ist steiniger als gedacht: Jetzt gibt es eine Entscheidung, die den Kampf um die schnellen Leitungen auf dem Rücken der Kunden austrägt, denn die Telekom darf in besonderen Fällen die Drosselung oder gar die Abschaltung von Glasfaser-Anschlüssen der Konkurrenz verlangen.
Dem zugrunde liegt ein Problem, das vor allem in älteren Häusern auftritt. Die Ausstattung mit Glasfaser wird meist nur bis zum Hausanschluss realisiert, während die Leitungen zu den Wohnungen auf alten Kupferleitungen basiert. Laut der Telekom kommt es dabei häufig zu Störungen, wenn die Telekom Vectoring-Anschlüsse anbietet und ein Konkurrent - also Vodafone oder Unitymedia - einen Glasfaseranschluss bereitstellt. Es kommt dabei zu Frequenzüberschneidungen, die die Verbindungen stören können.
"Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene" (Also die Telekom, Anm. d. Red.), zitiert die Welt aus der Entscheidung der Bundesnetzagentur. Die Telekom kann damit Störer auffordern, alles dafür zu tun, dass ihre Verbindungen nicht beeinträchtigt werden.
Wenn die Glasfaser-Konkurrenz aber störende Frequenzen freigeben muss, geht das zu Lasten der Geschwindigkeit und damit zu Lasten des Endverbrauchers.
Defacto wird sein Glasfaseranschluss gedrosselt.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Siehe auch:
Entscheidung der Bundesnetzagentur
In diesen Fällen bekommt nun die Telekom das Recht, entsprechende Leitungen der Konkurrenz drosseln zu lassen oder sie sogar zur Komplett-Abschaltung zu zwingen. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazin Welt hervor. Die Bundesnetzagentur hatte demnach entschieden, dass die Telekom als Rechtsnachfolger der Deutschen Bundespost agiert und damit die "Funktionsherrschaft" über die Kupferleitungen in den Häusern habe. Die Kupferleitungen gehörten zu dem öffentlichen Fernsprechnetz und damit nicht den Hauseigentümern."Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene" (Also die Telekom, Anm. d. Red.), zitiert die Welt aus der Entscheidung der Bundesnetzagentur. Die Telekom kann damit Störer auffordern, alles dafür zu tun, dass ihre Verbindungen nicht beeinträchtigt werden.
Wenn die Glasfaser-Konkurrenz aber störende Frequenzen freigeben muss, geht das zu Lasten der Geschwindigkeit und damit zu Lasten des Endverbrauchers.
Defacto wird sein Glasfaseranschluss gedrosselt.
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