Rückschlag für Qualcomm:
Neue Klage gegen Apple abgewiesen
Der US-Chipproduzent Qualcomm ist jetzt mit einer weiteren Klage gegen Apple vor dem Landgericht Mannheim abgeblitzt. Die Richter wiesen die Klage als unbegründet ab. Es ging dabei wieder um ein Patent, das in iPhones zur Anwendung kommen soll.
Qualcomm dürfte mit der Entwicklung derzeit überhaupt nicht glücklich sein. Das fragliche Patent EP 2 460 270 werde durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt, erklärten die Richter in Mannheim. "In dem Klagepatent sei unter anderem von einer sogenannten "Bulk-Spannung" die Rede. Zwischen den Parteien sei strittig, wie dieser Begriff zu verstehen, d.h. wie das Patent auszulegen sei. Während die Beklagten die Ansicht vertreten, es müsse sich bei der Bulk-Spannung um eine konstante bzw. fixe Spannung handeln, vertrete die Klägerin den gegenteiligen Standpunkt", erläutert das Gericht in einer Presseerklärung. Man schloss sich der Argumentation von Apple an und wies die Klage daher als unbegründet ab.
Apple hat die Entscheidung bereits gegenüber verschiedenen Medien in Deutschland direkt kommentiert: "Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und danken dem Gericht für ihre Zeit und Sorgfalt. Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist."
Zudem bezieht sich der Konzern auch direkt auf das Urteil des Münchner Landgerichts, welches ein iPhone-Verkaufsverbot für bestimmte Modelle verhängt hatte. Man sei von diesem Urteil enttäuscht und wird Berufung einlegen, hieß es von einem offiziellen Firmensprecher:
"Alle iPhone-Modelle sind weiterhin für Kunden über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in Deutschland erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden iPhone 7- und iPhone 8-Modelle nicht in den 15 Retail Stores von Apple in Deutschland verfügbar sein." Hintergrund zur Klage:
Weitere Rechtsmittel
Für eine Berufung wäre das Oberlandesgericht in Karlsruhe zuständig. Ob Qualcomm die weiteren Rechtsmittel ausschöpfen wird, ist derzeit nicht bekannt.Apple hat die Entscheidung bereits gegenüber verschiedenen Medien in Deutschland direkt kommentiert: "Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und danken dem Gericht für ihre Zeit und Sorgfalt. Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist."
Zudem bezieht sich der Konzern auch direkt auf das Urteil des Münchner Landgerichts, welches ein iPhone-Verkaufsverbot für bestimmte Modelle verhängt hatte. Man sei von diesem Urteil enttäuscht und wird Berufung einlegen, hieß es von einem offiziellen Firmensprecher:
"Alle iPhone-Modelle sind weiterhin für Kunden über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in Deutschland erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden iPhone 7- und iPhone 8-Modelle nicht in den 15 Retail Stores von Apple in Deutschland verfügbar sein." Hintergrund zur Klage:
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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