Autounfall mit FaceTime: Apple hat keine Mitschuld, Klage abgewiesen
Ein Berufungsgericht hat eine Klage gegen Apple abgewiesen, die Apple eine Mitschuld an einem schweren Autounfall vor vier Jahren anlastete. Die Kläger hatten vorgebracht, dass der Fahrer durch einen Apple Facetime-Videoanruf so abgelenkt war, dass er sich nicht auf den Verkehr konzentrieren konnte.
Apple habe daher eine Mitschuld an dem Unfall, so die Kläger. Bei dem schweren Autounfall war im Jahr 2014 ein Kind zu Tode gekommen. Damals fanden die Ersthelfer vor Ort das iPhone des Fahres, auf dem noch ein Facetime-Anruf lief. Der Verdacht, dass der Unfall durch die Ablenkung mit dem Smartphone ausgelöst wurde, lag nahe. Die Angehörigen der Verunfallten reichten schließlich Klage ein, bei der Apple der groben Fahrlässigkeit beschuldigt wurde. Das zuständige Gericht in Kalifornien hatte im Frühjahr für Apple entschieden und den Konzern von einer Mitverantwortung freigesprochen.
Dabei unterstrich das Gericht, dass dem Fahrer die Verantwortung nicht abgenommen werde und ihm hätte klar sein müssen, dass er mit seinem Verhalten im Straßenverkehr unverantwortlich handelte. Die Nutzung eines Smartphones ist während der Fahrt in den meisten Staaten der USA verboten, das Senden von Text-Nachrichten wird bereits seit dem Jahr 2007 geahndet.
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Dabei unterstrich das Gericht, dass dem Fahrer die Verantwortung nicht abgenommen werde und ihm hätte klar sein müssen, dass er mit seinem Verhalten im Straßenverkehr unverantwortlich handelte. Die Nutzung eines Smartphones ist während der Fahrt in den meisten Staaten der USA verboten, das Senden von Text-Nachrichten wird bereits seit dem Jahr 2007 geahndet.
Berufung abgewiesen
Wie BBC News berichtet, gingen die Kläger in Berufung, doch auch das Berufungsgericht sieht bei Apple keine Mitschuld und wies die Klage ab."Beim Fahren nicht stören"
Apple bietet seit 2017 mit iOS 11 die Funktion "Beim Fahren nicht stören" an, mit der Autofahrer von der Nutzung ihres iPhones beim Fahren abgehalten werden sollen. Das Patent für diese Sperre wurde aber schon 2008 entwickelt, daher sahen es die Kläger als grob fahrlässig an, dass sie nicht schon früher zum Einsatz kam (via iPhone Ticker).Siehe auch:
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