Grundgesetzänderung kommt:
Bund darf Milliarden in Schulen stecken
Das Grundgesetz wird angepasst, damit der Bund bei den Schulen helfen darf
Bildung ist Ländersache: Auch wenn dieser Satz die komplexe Situation des Bildungssystems in Deutschland natürlich nur verkürzt darstellt, macht er klar: Dem Bund waren bisher die Hände gebunden, wenn es darum geht, Bundesländer bei ihrem Bildungsauftrag zu unterstützen. Genau in dieser Hinsicht wurde im Bundestag jetzt aber ein historischer Durchbruch erreicht: Bald darf der Bund die Länder mit großen Investitionen bei der Digitalisierung der Schulen unterstützen.Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin aus Koalitionskreisen berichtet, haben sich die Regierungsparteien mit der Fraktion der FDP und der Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, wie die nötige Änderung im Grundgesetz umgesetzt werden soll. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass im Bundestag ein Beschluss der Grundgesetzänderung noch vor Weihnachten erfolgen könnte.
Die Regierung hat dabei ein breites Feld an Fördermöglichkeiten angedacht. Schulen sollen so unter anderem bei der Anschaffung von Hardware wie Notebooks und Tablets unterstützt werden, aber auch der Aufbau der nötigen Dateninfrastruktur in den Gebäuden gehört zu den erklärten Zielen. Darüber hinaus sieht der Kompromiss unter anderem Mittel für Lernplattformen, pädagogische Kommunikationskanäle, Schulserver und interaktive Tafeln vor.
Das Ringen hat ein Ende
Für eine Änderung des Grundgesetzes wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat benötigt. In den letzten Wochen hatten die Parteien dabei über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verhandelt. Die Zustimmung der Opposition konnte zuletzt mit Zugeständnissen erreicht werden, dass neben Technik in Zukunft auch Schulpersonal durch den Bund gefördert werden darf.
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