Oberster Gerichtshof soll Monopolklage gegen Apples App Store beenden
Der Oberste Gerichtshof der USA will sich auf Bitte Apples jetzt einer Klage annehmen, die bereits seit dem Jahr 2011 gegen Apple läuft. Es geht dabei um die Monopolstellung des App Stores, durch den "Käufer gezwungen seien, jeden festgelegten Preis zu zahlen".
Die Klage wurde vor rund sieben Jahren eingereicht mit dem Ziel, dass Apple für iOS auch Apps aus anderen Download-Quellen, zum Beispiel direkt von den Entwicklern, zulässt. Im Grunde sollte es eine offene Bezugsmöglichkeit geben, so wie man das auch für Apples Desktop-Computer hat - die Wahl zwischen Apples eigenem Store oder dem Bezug über Dritte. Die ursprüngliche Klage bezichtigte Apple mit der Vorgabe, iPhone- und iPad-Apps nur aus dem App Store zuzulassen, des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung.
Heute hat nun der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, sich erst einmal überhaupt mit der Frage zu beschäftigen, ob Apple sich dieser Kartellklage stellen muss. Hintergrund ist die Frage, ob die Kläger überhaupt über die erforderliche rechtliche Stellung verfügten, um die Klage einzureichen, denn es ist eine Sammelklage von Nutzern gegen den App Store-Anbieter.
Der Oberste Gerichtshof könnte damit jetzt dem Streit ein Ende setzen.
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Preise entwickeln sich zulasten der Nutzer
Mit diesem Monopol einher ging die Kritik an den Preisen, da Apple zum einen einen Teil der Einnahmen behält, was die Anwendungen aus Sicht des Klägers verteuere. Zum anderen müssten sich Entwickler stärker anderen Konkurrenten im Preis anpassen, was ebenfalls zu höheren Preisen führen könnte. In jedem Fall gehe das zulasten der Nutzer, so die Anklage. Obwohl die Entwickler die Preise ihrer Apps festlegen, zieht Apple die Zahlungen von den iPhone-Nutzern ein und berechnet den Entwicklern eine Provision von 30 Prozent für jeden Kauf.Kartellverfahren Ja oder Nein?
Nun ging der Fall in den letzten Jahren immer wieder zu verschiedenen Gerichten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Zuletzt hatte ein Gericht in San Francisco im Jahr 2017 den Rechtsstreit wiederbelebt mit der Begründung, Apple sei ein Distributor, der iPhone-Apps direkt an Verbraucher verkaufte und sich somit nun den kartellrechtlichen Ansprüchen stellen müsse.Heute hat nun der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, sich erst einmal überhaupt mit der Frage zu beschäftigen, ob Apple sich dieser Kartellklage stellen muss. Hintergrund ist die Frage, ob die Kläger überhaupt über die erforderliche rechtliche Stellung verfügten, um die Klage einzureichen, denn es ist eine Sammelklage von Nutzern gegen den App Store-Anbieter.
Der Oberste Gerichtshof könnte damit jetzt dem Streit ein Ende setzen.
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