Shopping wird grenzenloser:
Geoblock-Verbot in der EU beschlossen
Grenzüberschreitendes Onlineshopping soll einfacher werden: Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen über eine neue Verordnung abgestimmt, die diese diskriminierende Praxis in Europa "fast gänzlich verbieten wird", wie es heißt.
Einschränkungen gibt es aber weiterhin. Aber das Gute vorab: Mit der verabschiedeten neuen Geoblocking-Verordnung werden schon ab kommenden Monat einige bisher übliche Praktiken von Onlineshops für ausländische Kunden innerhalb der EU illegal. Die neuen Vorschriften machen Schluss mit dem sogenannten "Geoblocking". Erfreulicherweise verlief die Abstimmung sehr eindeutig, mit 557 Ja-, 89 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen. Die neuen Richtlinien sind damit startbereit (via Tagesschau).
Infografik: Geoblocking in der EU
Nach den neuen Regeln müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren - egal von wo aus die Internetseite aufgerufen wird.
Interessanterweise gilt die neue Regelung aber nicht für digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte im Sinne von Einzelwerken wie E-Books, Musik oder Online-Spiele. Streamingdienste fallen nicht unter diese Regelung. Bei bezahlten Streamingdiensten wie Sky Go oder Spotify ist das Geoblocking innerhalb der EU damit dann ab Ende März verboten.
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Infografik: Geoblocking in der EU
Neue Verbote
"Verbraucher werden bald selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden", erklärt das Parlament in einer Meldung.Nach den neuen Regeln müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren - egal von wo aus die Internetseite aufgerufen wird.
Hürden sind groß
Das EU-Parlament hatte im Vorfeld untersucht, wie und wo beim Onlineshopping Diskriminierung lauert und dabei zahlreiche Einschränkungen im Handel entdeckt. Dabei stellten die Wettbewerbshüter unter anderem fest, dass bei 63 Prozent aller untersuchten Websites Kunden aus dem EU-Ausland nicht einkaufen konnten. Es gab dabei verschiedene Hürden, wie eine Weiterleitung auf länderspezifische Unterseiten von Onlineshops oder das Fehlen von geeigneten Zahlungsmitteln für das EU-Ausland.Interessanterweise gilt die neue Regelung aber nicht für digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte im Sinne von Einzelwerken wie E-Books, Musik oder Online-Spiele. Streamingdienste fallen nicht unter diese Regelung. Bei bezahlten Streamingdiensten wie Sky Go oder Spotify ist das Geoblocking innerhalb der EU damit dann ab Ende März verboten.
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