EU gegen Google: Wettbewerbsverfahren wird bald entschieden

Die EU-Wettbewerbskommission wird offenbar bald ein Urteil in drei anhängigen Verfahren gegen Google fällen. Dem Such­ma­schi­nen­gi­gan­ten wird vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung in mehreren Bereichen missbraucht zu haben, meinte Tommaso Valletti, Chef-Öko­nom der EU-Kommission für Wettbewerbsrecht, laut Reuters.
Bereits seit 2010 beschäftigt sich die EU Kommission mit Googles monopolartiger Stellung als führende Suchmaschine. Durch eine bevorzugte Positionierung seines Preisvergleichsdienstes, Google Shopping in den Suchergebnissen, sei Mitbewerbern ein Kokurrenznachteil entstanden.

Im Jahr 2016 kam dann eine weitere Klage hinzu, diesmal mit Bezug auf das mobile Betriebssystem Android. Die EU Kommission wirft Google dort vor, Herstellern von Android-Geräten gewisse Auflagen zu machen, wenn diese den führenden App-Marktplatz Google Play Store nutzen wollen. Dies schließt etwa die zwingende Vorinstallation der Google Such-App und des Chrome Browsers mit ein. Der Play Store werde aber von Nutzern vorausgesetzt und sei damit ein wichtiger kommerzieller Faktor.

Eine dritte ansässige Klage wirft Google darüber hinaus Betrug an AdSense-Werbekunden in großem Umfang vor. Beschuldigungen eines anonymen früheren Google-Mitarbeiters zufolge kündige der Konzern bestimmten Kunden kurz vor fälligen Adsense-Zahlungen und behalte dann die bereits erzielten Werbeinnahmen ein.

Erinnerungen an die Microsoft-Kartellklage

Die ersten beiden Vorwürfe in Bezug auf die Google-Suchdienste und Android sind nachvollziehbar und erinnern etwa an die Microsoft Windows-Kartellklage. Diese endete schließlich in einer Rekordstrafe von 561 Millionen Euro.

In Bezug auf AdSense gibt es aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe. TechCrunch weist etwa darauf hin, dass Google keinen wirklichen Vorteil durch eine solche Vorgehensweise erzielen würde. Erfolge die Sperrung etwa wegen Klickbetrugs, würden die Einnahmen hinfällig. Und durch eine Stornierung entgingen dem Suchgiganten alle künftigen anteiligen Werbeeinnahmen des Publishers.

Im Vergleich zu Microsoft könnte eine Vertragsstrafe für Googles Mutterkonzern deutlich empfindlicher ausfallen. Die EU Kommission brachte in der Vergangenheit bereits die Zahl von zehn Prozent des jährlichen, weltweiten Gesamtumsatzes ins Spiel - wohlgemerkt für jedes einzelne Verfahren.

Gemessen am Jahresumsatz für 2016 von rund 90 Milliarden Dollar käme damit eine stattliche Summe zusammen. Dank hoher Bargeldreserven würde Alphabet aber auch eine derart drastische Strafe leicht wegstecken.
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