Insbesondere bei der Suchmaschinen-Werbung hat Google eine klar marktbeherrschende Stellung - was sich aus der Dominanz der Suche selbst ergibt. Das Problem beginnt für die Wettbewerbshüter aber dort, wo die Google-Suche inklusive Anzeigen auf anderen Webseiten eingebunden wird. Die Betreiber müssen hier dann dafür sorgen, dass die Google-Anzeigen an einem gut sichtbaren Platz auf der jeweiligen Seite auftauchen und es darf auch keine Suchmaschinenwerbung anderer Anbieter parallel eingebunden werden. Damit behindert Google nach der in Brüssel herrschenden Auffassung über die Beliebtheit seiner Suchmaschine die Tätigkeit anderer Werbeanbieter.
Preisvergleich noch obendrauf
Für Kritik sorgt außerdem der Preisvergleichsdienst des Unternehmens. Die Kartellwächter kamen nach Untersuchungen zu der Auffassung, dass Googles eigener Preisvergleichsdienst in den Ergebnislisten der normalen Websuche systematisch gegenüber vergleichbaren Angeboten bevorzugt wird. Die Verbraucher bekämen so womöglich nicht die relevantesten, sondern die für Google nützlicheren Informationen angezeigt.Die neuen Vorwürfe wurden dem Konzern nun in zwei gesonderten Mitteilungen zugestellt. Google hat nun jeweils mehrere Wochen Zeit, mit einer eigenen Stellungnahme zu reagieren und möglicherweise Änderungen vorzuschlagen. Es deutet sich aber in jedem Fall an, dass das Wettbewerbsverfahren in Europa noch einige Zeit andauern wird.
2016-07-14T17:29:00+02:00Christian Kahle
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