Microsoft kommt um erneute EU-Strafe nicht herum
Die EU-Kommission wird erneut ein offizielles Verfahren gegen den Software-Konzern Microsoft eröffnen. Das erklärte der für das Wettbewerbsrecht zuständige EU-Kommissar Joaquin Almunia heute laut einem Bericht der Nachrichtenagentur 'Reuters'.
Hintergrund dessen ist die Integration des Internet Explorers in das neue Betriebssystem Windows 8. In der Touch-Oberfläche stellt dieser den Standard dar. Dies ist nach Ansicht der Wettbewerbshüter allerdings ein Verstoß gegen eine Vereinbarung zwischen Microsoft und der EU-Kommission, wonach das Unternehmen dem Nutzer bei der Inbetriebname eines Gerätes mit Windows-Betriebssystem auswählen lassen soll, welchen Browser er verwenden will.
Bereits im Juli hatte die EU-Kommission aufgrund von Beschwerden konkurrierender Browser-Anbieter eine Untersuchung eingeleitet. "Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines formalen Verfahrens wegen des Vertragsbruches durch das Unternehmen", führte Almunia aus.
Ein früheres Verfahren, in dem sich Microsoft wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht bei PC-Betriebssystemen zur Erlangung einer Vormachtstellung bei Browsern zu verantworten hatte, zog sich über Jahre hin. Dies sei nun allerdings nicht zu erwarten. "Es sollte keine längere Untersuchung werden, weil das Unternehmen bereits selbst zugestanden hat, gegen das Abkommen verstoßen zu haben", so Almunia.
Voraussichtlich wird Microsoft auch gemeinsam mit den Verantwortlichen bei der EU-Kommission an einer Lösung des Problems arbeiten, der für alle Beteiligten hinzunehmen ist. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass sich auch die möglichen Geldbußen auf relativ niedrigem Niveau bewegen. Das EU-Wettbewerbsrecht sieht im schlimmsten Fall Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes vor. In früheren Verfahren gegen Microsoft hatten sich die Strafzahlungen bereits auf die kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Summe von 860 Millionen Euro aufsummiert.
Bereits im Juli hatte die EU-Kommission aufgrund von Beschwerden konkurrierender Browser-Anbieter eine Untersuchung eingeleitet. "Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines formalen Verfahrens wegen des Vertragsbruches durch das Unternehmen", führte Almunia aus.
Ein früheres Verfahren, in dem sich Microsoft wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht bei PC-Betriebssystemen zur Erlangung einer Vormachtstellung bei Browsern zu verantworten hatte, zog sich über Jahre hin. Dies sei nun allerdings nicht zu erwarten. "Es sollte keine längere Untersuchung werden, weil das Unternehmen bereits selbst zugestanden hat, gegen das Abkommen verstoßen zu haben", so Almunia.
Voraussichtlich wird Microsoft auch gemeinsam mit den Verantwortlichen bei der EU-Kommission an einer Lösung des Problems arbeiten, der für alle Beteiligten hinzunehmen ist. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass sich auch die möglichen Geldbußen auf relativ niedrigem Niveau bewegen. Das EU-Wettbewerbsrecht sieht im schlimmsten Fall Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes vor. In früheren Verfahren gegen Microsoft hatten sich die Strafzahlungen bereits auf die kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Summe von 860 Millionen Euro aufsummiert.
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