Anonymous greift japanische Regierungsseiten an
Nachdem das japanische Oberhaus vor wenigen Tagen ein Gesetz zur Bestrafung Nutzer illegaler Downloadangebote verabschiedet hatte, hat die Gruppierung Anonymous mit Angriffen auf japanische Regierungsseiten begonnen.
Am gestrigen Dienstag wurde als erstes der Internetauftritt des japanischen Finanzminsteriums (Ministry of Finance, MOF) Ziel eines Cyberangriffes. Dabei wurden offenbar mehrere Webseiten verändert (defaced). Gleiches galt für eine Seite des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus. Dort hatte Anonymous ein Bekennerschreiben veröffentlicht (siehe Screenshot). Die Seite ist derzeit noch immer offline.
Kasumigaura defaced
Die Internetseiten des Obergerichtes für Geistiges Eigentum sowie des Obersten Gerichtshofes waren zeitweilig nicht mehr erreichbar. Ministerialbeamter Takanari Horino bestätigte die Angriffe gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Auch ein Zugriff auf die Internetseiten der Regierungspartei DPJ (Demokratische Partei Japan) sowie der größten Oppositionspartei LDP (Liberaldemokratische Partei) war vorübergehend nicht möglich. Über den offiziellen Twitter-Account der "OpJapan" genannten Aktion waren diese Angriffe ebenfalls bestätigt worden. Heute Morgen wurden zudem weitere Cyber-Angriffe angekündigt.
Vor wenigen Tagen hatte Anonymous auf der Website anonpr.net in einer Pressemitteilung Stellung zu dem neuen Gesetz bezogen. Darin heißt es, dieses würde nur wenig dazu beitragen, das Problem der eigentlichen Urheberrechtsverletzungen zu lösen und stattdessen nur viele unschuldige Bürger ins Gefängnis bringen. Ferner würde die japanische Content-Industrie die Internetprovider nun dazu drängen, Maßnahmen zur Überwachung der Internetuser umzusetzen: "Dies wäre eine bisher noch nie dagewesene Maßnahme und würde gravierende Einschnitte in die Privatsphäre rechtschaffender Bürger bedeuten, welche diese in einer freien Gesellschaft haben sollten".
Abschließend wurde die japanische Regierung und die Recording Industry Association of Japan (RIAJ) gewarnt, dass sie nun mit Anonymous zu rechnen habe. Angriffe auf Webseiten der RIAJ hat es bislang aber noch keine gegeben.
Das vor wenigen Tag verabschiedete und am 1. Oktober in Kraft tretende Gesetz stellt das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Internet in Japan unter harte Strafen. So müssen Nutzer solcher Angebote mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 20.000 Euro oder maximal zweijährigen Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus stellt das Gesetz auch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen sowie die Nutzung entsprechender Werkzeuge unter Strafe.
Kasumigaura defaced
Die Internetseiten des Obergerichtes für Geistiges Eigentum sowie des Obersten Gerichtshofes waren zeitweilig nicht mehr erreichbar. Ministerialbeamter Takanari Horino bestätigte die Angriffe gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Auch ein Zugriff auf die Internetseiten der Regierungspartei DPJ (Demokratische Partei Japan) sowie der größten Oppositionspartei LDP (Liberaldemokratische Partei) war vorübergehend nicht möglich. Über den offiziellen Twitter-Account der "OpJapan" genannten Aktion waren diese Angriffe ebenfalls bestätigt worden. Heute Morgen wurden zudem weitere Cyber-Angriffe angekündigt.
Vor wenigen Tagen hatte Anonymous auf der Website anonpr.net in einer Pressemitteilung Stellung zu dem neuen Gesetz bezogen. Darin heißt es, dieses würde nur wenig dazu beitragen, das Problem der eigentlichen Urheberrechtsverletzungen zu lösen und stattdessen nur viele unschuldige Bürger ins Gefängnis bringen. Ferner würde die japanische Content-Industrie die Internetprovider nun dazu drängen, Maßnahmen zur Überwachung der Internetuser umzusetzen: "Dies wäre eine bisher noch nie dagewesene Maßnahme und würde gravierende Einschnitte in die Privatsphäre rechtschaffender Bürger bedeuten, welche diese in einer freien Gesellschaft haben sollten".
Abschließend wurde die japanische Regierung und die Recording Industry Association of Japan (RIAJ) gewarnt, dass sie nun mit Anonymous zu rechnen habe. Angriffe auf Webseiten der RIAJ hat es bislang aber noch keine gegeben.
Das vor wenigen Tag verabschiedete und am 1. Oktober in Kraft tretende Gesetz stellt das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Internet in Japan unter harte Strafen. So müssen Nutzer solcher Angebote mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 20.000 Euro oder maximal zweijährigen Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus stellt das Gesetz auch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen sowie die Nutzung entsprechender Werkzeuge unter Strafe.
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