Urteil: Einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Der 'GEMA' ist den eigenen Angaben zufolge erneut ein großer Erfolg gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT gelungen. Die am 17. Februar dieses Jahres verhandelte einstweilige Verfügung gegen den Zugangsanbieter zum Usenet hat das Landgericht Hamburg ... mehr...

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