Microsoft warnt vor "gebrauchten Softwarelizenzen"

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Michael Diestelberg
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http://www.gulli.com/news/gebrauchte-software-handel-2007-02-23/
Bei den "Corporate-Versionen" ist es tatsächlich so das die teilnehmenden Firmen einen rechtskräftigen Vertrag mit o.g. Firma eingehen, der auch unter deutschem Recht zählt. Allerdings muss man dabei sehen das es für den Käufer nicht nachvollziehbar ist welche Verträge die Firma abgeschlossen hatte, daher geht der auf jeden Fall straffrei aus.
das würde bedeuten, wenn man lizenskeys kauft, man aber die software vom hersteller herunterladen muss, dann darf man diese ohne zustimmung des herstellers nicht weiterverkaufen.
insofern wäre ms da mit dieser warnung im recht.
Das immer wieder erwähnte Urteil betrifft ausschließlich den Weiterverkauf von OEM-Software aus dem Hause Microsoft.
@jensert: hier wird ja immer von verträgen gesprochen: mich würde mal interessieren, was passiert wenn die verträge ausgelaufen sind. gibt es dann auch noch vertragsbruch ? urheberrechtsverletzung? wie heisst es doch so schön in den volumenlizenzen: nach ablauf des vertrages erhalten sie ein zeitlich uneingeschränktes nutzungsrecht !?
hier wird ja immer von verträgen gesprochen: mich würde mal interessieren, was passiert wenn die verträge ausgelaufen sind.
gibt es dann auch noch vertragsbruch ? urheberrechtsverletzung?
wie heisst es doch so schön in den volumenlizenzen: nach ablauf
des vertrages erhalten sie ein zeitlich uneingeschränktes nutzungsrecht !?
Der Verkauf solcher Lizenzen stellt eine sogenannte Vertragsabtretung dar, die in diesem Fall des Einverständnisses BEIDER Beteiligten bedarf.
Anderenfalls ist dies untersagt. Läuft eine Volumenlizenz vertraglich aus, darf diese NICHT mehr (!) weitergenutzt werden bevor der Vertrag aktualisiert oder erneuert oder durch einen neuen ersetzt wurde.
Daher hat MS das Recht, ausgelaufene VLK zu sperren.