Einfaches Formblatt statt Kleingedrucktes, ab 1.6. für Handyverträge
Finanztest geht in der neusten Ausgabe 6/2017 auf alle wichtigen Punkte ein, die die neue Verordnung für den Verbraucherschutz mit sich bringen wird: So ist die Verordnung im Bereich Mobilfunk für Laufzeit- und Prepaidverträge verbindlich, erklärt Finanztest. Auch Festnetzanschlüsse und sogenannte Hybridangebote mit Telefonie und Internet fallen darunter.
Nach diesem Stichtag werden Provider verpflichtet, ein einfach gehaltenes Formblatt auszuhändigen. Versteckte, verklausulierte "Vertrags-Fallstricke" sollen damit im Vorfeld ausgeräumt werden. Dann wird die neue Verordnung schließlich ab Dezember 2017 auch auf laufende Verträge ausgeweitet. Anbieter werden dann auf den monatlichen Rechnungen selbst kurze Informationen zum Beispiel zu Kündigungsfristen drucken müssen, und zwar auch wieder kurz, knapp und für jeden erkenntlich und verständlich formuliert.
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Kunden müssen nach dem neuen Gesetz schon vor Abschluss eines neuen Vertrages besser und vor allem umfassend informiert werden. Formblatt verpflichtend
Ein Produktinformationsblatt muss künftig vor Vertragsabschluss deutlich über Details zu dem Vertrag aufklären. Damit soll das so genannte Kleingedruckte in Zukunft für jeden Kunden verständlicher in den Vertrag eingebracht werden. Zudem sollen Infos dazu kommen, die man sonst nur mühsam auf den Seiten der Anbieter zusammensuchen muss, beispielweise zu Datenvolumen und Drosselungsgrenzen. Das Formblatt muss dem Verbraucher dann vor Abschluss gesondert ausgehändigt werden. Kunden sollen damit im Vorfeld eines Vertragsabschlusses viel einfacher Angebote vergleichen können.Transparenzverordnung
Die neue Regelung tritt in zwei Stufen in Kraft. Zunächst startet die Telekommunikations-Transparenzverordnung für den Abschluss von Neuverträgen am 1. Juni 2017.Nach diesem Stichtag werden Provider verpflichtet, ein einfach gehaltenes Formblatt auszuhändigen. Versteckte, verklausulierte "Vertrags-Fallstricke" sollen damit im Vorfeld ausgeräumt werden. Dann wird die neue Verordnung schließlich ab Dezember 2017 auch auf laufende Verträge ausgeweitet. Anbieter werden dann auf den monatlichen Rechnungen selbst kurze Informationen zum Beispiel zu Kündigungsfristen drucken müssen, und zwar auch wieder kurz, knapp und für jeden erkenntlich und verständlich formuliert.
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