Private Tauschbörsen geraten unter Druck der Industrie
Fachzeitschriften preisen "Musik und Filme gratis" an (Chip 7/02, S. 240). Die Industrie klagt über Millionenverluste. Schuld an der Misere sollen neben den unerwünschten privat gebrannten CDs vor allem die privaten Tauschbörsen sein. War die Industrie im Kampf gegen Anbieter wie Napster noch relativ erfolgreich, so schien die Schlacht gegen die privaten Anbieter lange Zeit vollkommen aussichtslos. Doch nun könnten die privaten Tauscher Gegenwind bekommen. Die Industrie bereitet offenbar exemplarische Klagen gegen private Tauschbörsianer vor, die oft massenweise urheberrechtlich geschütztes Material auf ihren Festplatten zum Download anbieten.
In der Tat dürfte das massenhafte Anbieten von geschützter Musik in der Tauschbörse zum Download urheberrechtsverletzend sein und zumindest gegen das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verstoßen. Nach dem Referentenentwurf des BMJ vom 18.3.02 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft soll dieses Recht in § 19 a RegE wie folgt definiert werden: "Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtlos oder drahtgebunden der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, daß es den Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist". Da die Musikstücke in den Peer-to-Peer-Netzwerken vom jeweiligen Teilnehmer grundsätzlich jedem Nutzer zum Download zur Verfügung gestellt werden dürfte das neue Recht (ab seiner Umsetzung in das deutsche Urheberrecht) jeden "Tauschbörsianer" tatsächlich der reellen Gefahr einer Unterlassungsklage der Musikindustrie aussetzen.
Gegenwind bläst den privaten Tauschern auch aus Amerika ins Gesicht. Dort ist man bei den neuen Technologien den Europäern schon immer einen Schritt voraus gewesen. Den massenhaften Urheberrechtsverletzungen durch die Peer-to-Peer-Netzwerke plant man dort mit einem neuen Gesetzentwurf energisch entgegenzutreten.
Quelle: http://www.new-media-law.net
In der Tat dürfte das massenhafte Anbieten von geschützter Musik in der Tauschbörse zum Download urheberrechtsverletzend sein und zumindest gegen das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verstoßen. Nach dem Referentenentwurf des BMJ vom 18.3.02 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft soll dieses Recht in § 19 a RegE wie folgt definiert werden: "Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtlos oder drahtgebunden der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, daß es den Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist". Da die Musikstücke in den Peer-to-Peer-Netzwerken vom jeweiligen Teilnehmer grundsätzlich jedem Nutzer zum Download zur Verfügung gestellt werden dürfte das neue Recht (ab seiner Umsetzung in das deutsche Urheberrecht) jeden "Tauschbörsianer" tatsächlich der reellen Gefahr einer Unterlassungsklage der Musikindustrie aussetzen.
Gegenwind bläst den privaten Tauschern auch aus Amerika ins Gesicht. Dort ist man bei den neuen Technologien den Europäern schon immer einen Schritt voraus gewesen. Den massenhaften Urheberrechtsverletzungen durch die Peer-to-Peer-Netzwerke plant man dort mit einem neuen Gesetzentwurf energisch entgegenzutreten.
Quelle: http://www.new-media-law.net
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
System - Heute 07:59 Uhr -
DaVinci Resolve 21 Final wurde freigegeben
Ler-Khun - Gestern 17:17 Uhr -
Bayerns Digitalministerium bemüht sich um digitale Souveränität
Computer - Vorgestern 23:58 Uhr -
Neues Release: LibreOffice 26.2.4 ist da!
Ler-Khun - Vorgestern 22:47 Uhr -
Samba Version 4.24.3 ist freigegeben
Ler-Khun - 04.06. 23:57 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen