Pokémon Go: Verbraucherschützer erringen Sieg gegen Niantic Labs
Die deutschen Verbraucherschützer haben einen Sieg gegen den für den mobilen Hit Pokémon Go verantwortlichen Entwickler Niantic errungen. Nachdem man das US-Unternehmen wegen der Weitergabe personenbezogener Daten abgemahnt hat, haben die Kalifornier nun eine Unterlassungserklärung zu allen beanstandeten Punkten abgegeben.
Wie der VZBV schreibt, können Nutzer ab 2017 auf rechtskonforme Datenschutzspielregeln hoffen, auch schon in der Umstellungsphase darf sich das Unternehmen gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen, so die Verbraucherschutzorganisation.
Der VZBV hatte im Juli beklagt, dass sich Niantic in seinen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen weitgehende Rechte herausgenommen habe, was die Spieler wiederum unangemessen benachteiligt hat. Dazu gehört etwa der Passus, wonach die Pokémon Go-Macher den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen können.
Ebenfalls beanstandet wurden die einseitig mögliche Sperrung des Zugangs oder die ausgeschlossene Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen. Außerdem sollte auch die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Schließlich konnte sich Niantic ausschließlich auf kalifornisches Recht berufen, auch diese Klausel wurde zu Fall gebracht.
Anfang des nächsten Jahres folgen angepasste Nutzungs- und Datenschutzbedingungen, bis dahin hat der VZBV Niantic eine Umstellungsphase eingeräumt, während dieser Zeit darf sich der Pokémon Go-Entwickler nicht mehr auf die beanstandeten Passagen berufen.
Unterlassungserklärung
Mitte Juli hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bei Pokémon Go satte 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet und die Konsumentenschützer freuen sich nun per Mitteilung, dass man Niantic Labs zum Einlenken bewegen konnte. Denn das für das Augmented-Reality-Spiel verantwortliche Studio hat eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen geforderten Punkten abgegeben.Wie der VZBV schreibt, können Nutzer ab 2017 auf rechtskonforme Datenschutzspielregeln hoffen, auch schon in der Umstellungsphase darf sich das Unternehmen gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen, so die Verbraucherschutzorganisation.
Der VZBV hatte im Juli beklagt, dass sich Niantic in seinen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen weitgehende Rechte herausgenommen habe, was die Spieler wiederum unangemessen benachteiligt hat. Dazu gehört etwa der Passus, wonach die Pokémon Go-Macher den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen können.
Ebenfalls beanstandet wurden die einseitig mögliche Sperrung des Zugangs oder die ausgeschlossene Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen. Außerdem sollte auch die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Schließlich konnte sich Niantic ausschließlich auf kalifornisches Recht berufen, auch diese Klausel wurde zu Fall gebracht.
Anfang des nächsten Jahres folgen angepasste Nutzungs- und Datenschutzbedingungen, bis dahin hat der VZBV Niantic eine Umstellungsphase eingeräumt, während dieser Zeit darf sich der Pokémon Go-Entwickler nicht mehr auf die beanstandeten Passagen berufen.
Thema:
Beliebte Pokémon-Downloads
Videos zum Thema Pokémon
- No Man's Sky: Neues Update bringt Pokémon-ähnliche Alienkämpfe
- Pokémon Champions startet schon in wenigen Tagen, neuer Trailer
- Pokémon Pokopia: Die süße Life-Sim für die Switch 2 im Launch-Trailer
- Pokémon Wind und Welle wurden für die Nintendo Switch 2 enthüllt
- Pokémon-Legenden: Z-A - Der Launch-Trailer zum heutigen Release
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Forscher bauen aus alten Handys erstaunlich leistungsstarke Server
- Xbox-Exodus: Chef von Microsofts Spielestudios geht
- Galaxy A27: Samsung leakt sein neues Jedermann-Smartphone selbst
- Spiele als Dauerwerbesendung: EA plant Reklame 'direkt im Gameplay'
- Nutzen umstritten, UK bannt dennoch Social Media für Unter-16-Jährige
- Fox kauft Roku: Neuer Streaming-Gigant für 22 Milliarden Dollar
- Drohnen-Alternative: Schlangenroboter prüfen Hochspannungsleitungen
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen