Präzedenzfall: Verurteilung für illegale Downloads
Schon bald einmal sei er vom Besitzer des Servers und Sony Deutschland auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht worden, habe aber sein Angebot nicht eingestellt. Die Folge davon: Die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) und die IFPI Schweiz (International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms) stellten im Sommer 2000 Strafantrag. Laut Mitteland Zeitung konnten sich die beiden Parteien jedoch in einer ersten Phase aussergerichtlich einigen. Der angehende Student zahlte der SUISA und der IFPI eine Busse von 10 000 Franken.
Ähnlich verlief es mit dem zweiten Täter... Zum kompletten Artikel auf pctip.ch
Vielen Dank an boer für diese Information! :)
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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