Apple-Transparenzbericht:
Deutsche Behörden Anfragen-Spitzenreiter

Apple will in seinem Transparenzbericht in regelmäßigen Abständen darlegen, aus welchen Ländern den Konzern Behördenanfragen erreichen. Der aktuelle Bericht zeigt, dass in keinem Land so oft Anfragen auf Herausgabe von Daten gestellt werden, wie in Deutschland.

Deutsche Behörden fragen gerne nach

Viele Unternehmen versuchen mittlerweile mit Transparenzberichten öffentlich zu machen, welche und vor allem wie viele Anfragen sie von Behörden im Bezug auf Nutzerdaten erreichen. Jetzt hat Apple seinen Bericht für das zweite Halbjahr 2015 vorgelegt (PDF) und gibt darin an, dass abermals aus keinem Land so viele Anfragen von Sicherheitsbehörden registriert wurden, wie aus Deutschland. Apple-Transparenzbericht H2 2015Deutsche Behörden fragen gern bei Apple nach Konkret sollen den Konzern in der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres exakt 11.989 Anfragen von deutschen Behörden erreicht haben, die damit die Herrausgabe von gerätespezifischen Informationen in 31360 Fällen einforderten. Zum Vergleich: Im gesamten asiatisch-pazifischen Raum hatten den Konzern gerade einmal 7300 Behördenanfragen erreicht, die sich allerdings auf 38777 Geräte bezogen. In den USA lag diese Zahl im selben Zeitraum bei exakt 4000 Anfragen für 16112 Geräte.

Ein Antrag heißt aber noch nicht, dass Apple tatsächlich Daten an Behörden weitergibt. Wie der Konzern in der Übersicht darstellt, wurden bei den knapp 12000 Anfragen aus Deutschland in etwas mehr als 6000 Fällen "einige Daten bereitgestellt" was einer Erfolgs-Quote der Behörden von 52 Prozent entspricht. In Nordamerika stellte der Konzern in 80 Prozent aller Fälle die geforderten Informationen oder Teile davon bereit.

Nicht ohne passende Dokumente

Wie Spiegel Online in seinem Bericht schreibt, betont Apple erneut, dass Anfragen von Sicherheitsbehörden, die eine Offenlegung persönlicher Daten betreffen "im Allgemeinen" dazu führen , dass die betroffenen Kunden von dem Konzern informiert werden - "es sei denn, dies wird uns verboten". Ausnahmen seien außerdem in Extremsituationen möglich, "wenn diese Information ein Kind oder einen anderen Menschen in ernste Gefahr bringen könnte".

Behörden müssen für einen erfolgreichen Antrag stets einen Durchsuchungsbefehl vorlegen können, der dann von der juristischen Abteilung des Konzern geprüft wird. Wenn festgestellt wurde, dass die Anfrage rechtens ist, soll nur das "Allernötigste" herausgegeben werden. "Die überwältigende Anzahl an Anfragen, die wir von Sicherheitsbehörden erhalten, drehen sich um Informationen zu verlorenen oder gestohlenen Geräten", so Apple.


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