Happy Birthday: Warner muss Millionen an Lizenzgebühren zurückzahlen
Den Song "Happy Birthday" kennt wohl praktisch jeder, doch wem gehört er eigentlich? Darum gab es zuletzt einen recht komplizierten Rechtsstreit: Denn das Musikunternehmen Warner/Chappell behauptete, dass man die Rechte besitzt und das Urheberrecht erst 2030 ausläuft. Doch nun musste man zugeben, dass das nicht der Fall ist.
Denn Warner/Chappell musste nun vor Gericht bzw. öffentlich zugeben, dass man Happy Birthday nicht besitzt. Es ist eine De-facto-Niederlage, denn streng genommen handelt es sich um eine außergerichtliche Einigung. Diese stand bereits im vergangenen Herbst fest, da ein kalifornischer Richter entschied, dass die angeblichen Rechte, wenn man diese überhaupt noch feststellen kann, nicht dem Musikunternehmen gehören.
Die nun bekannt gewordenen und von TorrentFreak veröffentlichten Eckpunkte der Einigung sehen nämlich vor, dass Warner/Chappell 14 Millionen Dollar auf die Seite legt, um die zu Unrecht erhobenen Lizenzgebühren wieder auszubezahlen. Denn diese Ansprüche reichen bis zum Jahr 1949 zurück.
Überdies musste Warner/Chappell ganz offiziell erklären, dass man keinerlei Rechte an dem Song hat, den sich die Kindergärtnerinnen Mildred und Patty Hill im Jahr 1893 ausgedacht haben - wohlgemerkt aber nicht zum Geburtstag, sondern als musikalischer Gruß zum Morgen.
Allerdings bedeutet das laut TorrentFreak "technisch", dass das Werk "verwaist" ist und eine bisher unbekannte Quelle theoretisch Ansprüche darauf anmelden könnte (es scheint aber keine derartigen Ansprüche mehr zu geben). Mit den genannten 14 Millionen Dollar kommt der Musikverlag vorerst aber glimpflich davon, da die damit erzielten Einkünfte laut Schätzungen wesentlich höher waren.
Siehe auch: Happy Birthday to you? Millionenschweres Copyright unter Beschuss
Die nun bekannt gewordenen und von TorrentFreak veröffentlichten Eckpunkte der Einigung sehen nämlich vor, dass Warner/Chappell 14 Millionen Dollar auf die Seite legt, um die zu Unrecht erhobenen Lizenzgebühren wieder auszubezahlen. Denn diese Ansprüche reichen bis zum Jahr 1949 zurück.
Überdies musste Warner/Chappell ganz offiziell erklären, dass man keinerlei Rechte an dem Song hat, den sich die Kindergärtnerinnen Mildred und Patty Hill im Jahr 1893 ausgedacht haben - wohlgemerkt aber nicht zum Geburtstag, sondern als musikalischer Gruß zum Morgen.
Public Domain
Schließlich stimmte Warner/Chappell auch offiziell zu, sich dem Antrag der (klagenden) Künstler nicht zu widersetzen, dass das Lied in Public Domain übertragen wird, also im Wesentlichen an die Allgemeinheit übertragen wird.Allerdings bedeutet das laut TorrentFreak "technisch", dass das Werk "verwaist" ist und eine bisher unbekannte Quelle theoretisch Ansprüche darauf anmelden könnte (es scheint aber keine derartigen Ansprüche mehr zu geben). Mit den genannten 14 Millionen Dollar kommt der Musikverlag vorerst aber glimpflich davon, da die damit erzielten Einkünfte laut Schätzungen wesentlich höher waren.
Siehe auch: Happy Birthday to you? Millionenschweres Copyright unter Beschuss
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen