Bulldozer: AMD wegen falsch beworbener Kerne-Anzahl verklagt
Der Chiphersteller AMD hat schon längere Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, jetzt kommt auch noch eine womöglich unangenehme Klage hinzu: Denn dem Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Bulldozer-Prozessor-Serie Konsumenten bewusst getäuscht und bei der Anzahl der Kerne "geschwindelt" zu haben.
Die Sammelklage wirft AMD vor, dass der Halbleiter-Hersteller bei den CPUs der Bulldozer-Architektur angegeben hat, dass diese acht Kerne bieten, aber nur vier davon eine echte Funktion gehabt hätten. Denn nominell habe es zwar acht Einheiten gegeben, das waren aber nur von AMD "Module" genannte "Halbkerne". Das war ein einzigartiges Design der Bulldozer-Serie, die Ende 2011 erstmals vorgestellt worden ist.
Das Problem an den diesen Modulen sei aber, dass diese so etwas wie "halbe Kerne" sind, da sie nicht unabhängig voneinander agieren können. Vom Betriebssystem werden sie allerdings als vollwertiger Kern erkannt, zwei teilen sich aber eine "Floating Point Unit" (FPU), was sie von einer Intel-Architektur unterscheidet, da dort jeder Kern seine eigene FPU hat.
AMD habe, so die Klage weiter, diese Besonderheit nicht in genauen Spezifikationen vermittelt, deshalb seien zehntausende Kunden in die Irre geführt worden. Bisher liegt kein Statement von AMD dazu vor. In seiner nächsten Prozessor-Architektur Zen entfernt sich AMD allerdings von der umstrittenen Lösung und setzt auf einen konventionelleren Ansatz ähnlich zu Intels Hyperthreading.
Siehe auch: AMD - Das Catalyst Control Center ist tot, lang lebe Radeon Software
Das Problem an den diesen Modulen sei aber, dass diese so etwas wie "halbe Kerne" sind, da sie nicht unabhängig voneinander agieren können. Vom Betriebssystem werden sie allerdings als vollwertiger Kern erkannt, zwei teilen sich aber eine "Floating Point Unit" (FPU), was sie von einer Intel-Architektur unterscheidet, da dort jeder Kern seine eigene FPU hat.
Irreführung des Konsumenten
Wie Ars Technica unter Berufung auf Legal Newsline berichtet, heißt es in der Klage, dass der durchschnittliche Konsument solche technischen Feinheiten nicht erkennen könne. Die Tatsache, dass die CPU keine acht Anweisungen gleichzeitig ausführen kann, habe eine Minderung der Performance zur Folge.AMD habe, so die Klage weiter, diese Besonderheit nicht in genauen Spezifikationen vermittelt, deshalb seien zehntausende Kunden in die Irre geführt worden. Bisher liegt kein Statement von AMD dazu vor. In seiner nächsten Prozessor-Architektur Zen entfernt sich AMD allerdings von der umstrittenen Lösung und setzt auf einen konventionelleren Ansatz ähnlich zu Intels Hyperthreading.
Siehe auch: AMD - Das Catalyst Control Center ist tot, lang lebe Radeon Software
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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