Elektroschrott-Gesetz in Kraft:
Handel muss Altgeräte annehmen
Der Handel muss entsorgen
"Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" oder auch "ElektroG": Unter diesem Namen tritt an diesem Wochenende ein neues Gesetz in Kraft, das vom Bundestag schon im Juli beschlossen wurde und mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie ihre Umsetzung in Deutschland findet. Wie heise berichtet, wird der Handel damit dazu verpflichtet, Altgeräte von Jedem entgegenzunehmen und anschließend für eine fachgerechte Wiederverwertung oder endgültige Entsorgung zu sorgen. Je nach Größe des Geschäfts und Geräts ergeben sich hier für die Händler aber verschiedene Verpflichtungen.Infografik: So viel Elektroschrott produziert die Welt

Prinzipiell sind Händler dazu verpflichtet, Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern ohne weitere Gebühren entgegenzunehmen und für die Weiterverwertung zu sorgen. Größere Geräte wie Waschmaschinen müssen dagegen nur beim Kauf eines Neugeräts kostenlos vom Kunden angenommen werden.
Diese Vorgehensweise ist bei vielen großen Elektro-Händlern schon seit Jahren gängige Praxis. Um einen Übergangszeitraum zu ermöglichen, haben alle anderen Unternehmen jetzt 9 Monate Zeit, die Altgeräte-Annahme entsprechend den neuen Regeln zu ändern. Bei Ladengeschäften gibt es außerdem noch eine klare Ausnahme: Bei weniger als 400 Quadratmeter Lagerfläche ist man als Händler von der Rücknahmepflicht befreit.
Manche Online-Händler vor Problemen
Neben dem stationären Einzelhandel sind auch Online-Händler von dem Gesetz betroffen. Branchengrößen wie Amazon bieten die Altgeräteentsorgung dabei schon länger für ihre Kunden an. Laut dem Bundesverband Onlinehandel (BVOH) könnte es aber für viele kleinere Händler, die über Online-Shops oder auf Plattformen wie Ebay Produkte verkaufen, wegen der Neuregelung zu logistischen Problemen kommen.Der Verband kritisiert, dass der Gesetzgeber sich hier einfach über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzen würde, ohne die Frage zu klären, "wie diese Rücknahme (...) unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll". Man darf auf jeden Fall gespannt sein, ob das neue Elektroschrott-Gesetz die gewünschten Ziele erreicht: Mehr Wiederverwertung und fachgerechte Entsorgung.
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