Google hat Ärger mit dem "Glass"-Trademark
Die Augmented-Reality-Brille des Suchmaschinenriesen ist ein ehrgeiziges Projekt, das aber etwas langsam vorankommt. Probleme hat Google auch an einem Nebenschauplatz, nämlich dem Markenrecht.
Denn das Unternehmen aus dem kalifornischen Mountain View versucht, sich den Markennamen "Glass" schützen zu lassen, bisher aber erfolglos. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat man sich zwar schon "Google Glass" als Trademark gesichert, gegen das einzelne englische Wort für Glas legt sich das zuständige Patent and Trademark Office (USPTO) aber bisher quer.
Teil des Trademark-Antrags ist offenbar auch der typische futuristische Font, doch für das USPTO ist das immer noch zu wenig. In einem Schreiben an Google (PDF) führt die Behörde zwei Hauptpunkte auf, die ihrer Meinung nach dagegen sprechen.
Zum einen sei der gewünschte Markenname zu ähnlich zu anderen bereits bestehenden Software-Trademarks wie beispielsweise SmartGlass. Zum anderen sei "Glass" ein Wort, das "lediglich darstellend/beschreibend" ("merely descriptive") ist. Derartige generische Begriffe könnten laut Gesetz nicht geschützt werden, so das USPTO.
Zudem ist Google der Ansicht, dass der "beschreibende" Charakter ebenfalls nicht zutrifft, da Google Glass gar nicht aus diesem Material bestehe, sondern auf Titan und Kunststoff setzt. Außerdem kläre "Glass" die Konsumenten nicht per se über "Natur, Funktionalität und Einsatzgebiet" des Produkts auf. Eine endgültige Entscheidung dazu wird erst fallen, solche Trademark-Verzögerungen sind allerdings auch nichts Ungewöhnliches.
Teil des Trademark-Antrags ist offenbar auch der typische futuristische Font, doch für das USPTO ist das immer noch zu wenig. In einem Schreiben an Google (PDF) führt die Behörde zwei Hauptpunkte auf, die ihrer Meinung nach dagegen sprechen.
Zum einen sei der gewünschte Markenname zu ähnlich zu anderen bereits bestehenden Software-Trademarks wie beispielsweise SmartGlass. Zum anderen sei "Glass" ein Wort, das "lediglich darstellend/beschreibend" ("merely descriptive") ist. Derartige generische Begriffe könnten laut Gesetz nicht geschützt werden, so das USPTO.
Google-Konter
Google und seine Anwälte sehen das naturgemäß anders und haben an die Behörde ein 1928-seitiges Schreiben (1900 der Seiten sind allerdings Presse-Clippings) geschickt. Darin argumentieren sie auch anhand der mitgeschickten Pressebelege, dass eine Verwechslungsgefahr ihrer Meinung nach nicht ansatzweise bestehe.Zudem ist Google der Ansicht, dass der "beschreibende" Charakter ebenfalls nicht zutrifft, da Google Glass gar nicht aus diesem Material bestehe, sondern auf Titan und Kunststoff setzt. Außerdem kläre "Glass" die Konsumenten nicht per se über "Natur, Funktionalität und Einsatzgebiet" des Produkts auf. Eine endgültige Entscheidung dazu wird erst fallen, solche Trademark-Verzögerungen sind allerdings auch nichts Ungewöhnliches.
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