Gericht setzt Rotstift an die World of Warcraft-AGB
Verbraucherschützer haben es geschafft, mehrere Klauseln zu Ungunsten der Nutzer des Online-Games World of Warcraft (WoW) vor Gericht anzufechten. Diese muss der Anbieter Blizzard nun abändern.
So darf das Unternehmen den Zugang für Kunden nicht wegen einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren, so die Entscheidung des Landgerichtes Berlin. Auch in acht weiteren Fällen entschied dieses, dass die aktuellen Nutzungsbedingungen nicht rechtmäßig sind. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Eine Account-Sperrung sollte auch in dem Fall eintreten, dass eine Abbuchung vom Konto des Kunden "aus irgendwelchen Gründen" nicht funktionierte. Laut den AGB wäre der sofortige Rausschmiss eines Spielers selbst dann möglich, wenn die gescheiterte Abbuchung auf einem Fehler in der Buchhaltung des Anbieters beruht oder es sich nur um einen Kleinstbetrag handelt.
Eine Kündigung drohte auch den WoW-Spielern, die eine Lastschrift aus berechtigten Gründen zurückholten. Eine solche Regelung benachteiligt Kunden übermäßig, kritisierte der VZBV und erhielt dafür die Zustimmung der Richter. Diese beanstandeten auf der anderen Seite, dass die Kündigungsrechte der User selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. Eine Kündigung war laut den AGB nur möglich, wenn der Zugang zu dem Spiel länger als 72 Stunden nicht möglich war. Wurde die Abschaltung zuvor angekündigt, entfiel das Kündigungsrecht sogar komplett.
Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern. So sollte die Einführung neuer Gebühren unter anderem zulässig sein, falls das zur Verbesserung des Spielerlebnisses "nützlich" erscheine. Der Klage der Verbraucherschützer wurde damit in vollem Umfang zugestimmt und Blizzard hat die AGB bereits entsprechend angepasst.
Eine Account-Sperrung sollte auch in dem Fall eintreten, dass eine Abbuchung vom Konto des Kunden "aus irgendwelchen Gründen" nicht funktionierte. Laut den AGB wäre der sofortige Rausschmiss eines Spielers selbst dann möglich, wenn die gescheiterte Abbuchung auf einem Fehler in der Buchhaltung des Anbieters beruht oder es sich nur um einen Kleinstbetrag handelt.
Eine Kündigung drohte auch den WoW-Spielern, die eine Lastschrift aus berechtigten Gründen zurückholten. Eine solche Regelung benachteiligt Kunden übermäßig, kritisierte der VZBV und erhielt dafür die Zustimmung der Richter. Diese beanstandeten auf der anderen Seite, dass die Kündigungsrechte der User selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. Eine Kündigung war laut den AGB nur möglich, wenn der Zugang zu dem Spiel länger als 72 Stunden nicht möglich war. Wurde die Abschaltung zuvor angekündigt, entfiel das Kündigungsrecht sogar komplett.
Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern. So sollte die Einführung neuer Gebühren unter anderem zulässig sein, falls das zur Verbesserung des Spielerlebnisses "nützlich" erscheine. Der Klage der Verbraucherschützer wurde damit in vollem Umfang zugestimmt und Blizzard hat die AGB bereits entsprechend angepasst.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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