EU-Gericht lässt das Pirate Bay-Team abblitzen
Die Mitbegründer des Torrent-Trackers The Pirate Bay waren mit ihrer Anfechtung des Urteils der schwedischen Justiz gegen sie auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht erfolgreich.
Bereits im Jahr 2010 wurden die Gründungsmitglieder des Teams zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Ein Berufungsverfahren in höchster Instanz vor dem Obersten Gerichtshof in Schweden wurde Ende des letzten Jahres abgelehnt. Daraufhin wandten sich Peter Sunde und Fredrik Neij an die europäische Gerichtsebene.
Die Beschwerde wurde nun aber abgewiesen und das Urteil für zulässig erklärt. Dabei räumte der Menschenrechts-Gerichtshof durchaus ein, dass das Grundrecht der Beschwerdeführer auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei. Entsprechend hatten diese argumentiert, da auf ihrer Plattform keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ausgetauscht wurden, sondern lediglich Torrent-Dateien, mit denen auf Inhalte an anderer Stelle verwiesen wird.
Nach Auffassung des Gerichtes sei die Einschränkung der Grundrechte für die Betreiber von Pirate Bay aber in dem von den schwedischen Gerichten gesetzten Rahmen statthaft. Diese hätten hier gegen die legitimen Interessen der Urheberrechts-Inhaber und der Rechteverwerter abgewogen. Die Strafen seien insbesondere auch daher als verhältnismäßig anzusehen, da die Betreiber der Plattform im Zuge der Auseinandersetzung kein Einsehen gezeigt hätten, indem beispielsweise Maßnahmen zu einem besseren Schutz des Urheberrechts implementiert worden wären.
Sunde hatte das Verfahren gegen ihn und seine Mitstreiter mehrfach grundsätzlich kritisiert und auf eine enge Verquickung zwischen den schwedischen Behörden und den Rechteverwertern hingewiesen. So habe beispielsweise ein Ermittler der Polizei, der ihn verhörte, zum fraglichen Zeitpunkt bereits einen Arbeitsvertrag mit einer Lobbygruppe der Content-Industrie unterzeichnet gehabt. Mit der jetzigen Entscheidung dürften alle rechtlichen Instanzen ausgeschöpft worden sein. Sunde sieht allerdings trotzdem noch Chancen, einem Haftaufenthalt zu entgehen - wie diese Aussehen sollen, erklärte er allerdings nicht.
Die Beschwerde wurde nun aber abgewiesen und das Urteil für zulässig erklärt. Dabei räumte der Menschenrechts-Gerichtshof durchaus ein, dass das Grundrecht der Beschwerdeführer auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei. Entsprechend hatten diese argumentiert, da auf ihrer Plattform keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ausgetauscht wurden, sondern lediglich Torrent-Dateien, mit denen auf Inhalte an anderer Stelle verwiesen wird.
Nach Auffassung des Gerichtes sei die Einschränkung der Grundrechte für die Betreiber von Pirate Bay aber in dem von den schwedischen Gerichten gesetzten Rahmen statthaft. Diese hätten hier gegen die legitimen Interessen der Urheberrechts-Inhaber und der Rechteverwerter abgewogen. Die Strafen seien insbesondere auch daher als verhältnismäßig anzusehen, da die Betreiber der Plattform im Zuge der Auseinandersetzung kein Einsehen gezeigt hätten, indem beispielsweise Maßnahmen zu einem besseren Schutz des Urheberrechts implementiert worden wären.
Sunde hatte das Verfahren gegen ihn und seine Mitstreiter mehrfach grundsätzlich kritisiert und auf eine enge Verquickung zwischen den schwedischen Behörden und den Rechteverwertern hingewiesen. So habe beispielsweise ein Ermittler der Polizei, der ihn verhörte, zum fraglichen Zeitpunkt bereits einen Arbeitsvertrag mit einer Lobbygruppe der Content-Industrie unterzeichnet gehabt. Mit der jetzigen Entscheidung dürften alle rechtlichen Instanzen ausgeschöpft worden sein. Sunde sieht allerdings trotzdem noch Chancen, einem Haftaufenthalt zu entgehen - wie diese Aussehen sollen, erklärte er allerdings nicht.
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