GB: Samsung-Tablets verletzen Apple-Design nicht

Großbritannien scheint sich zum neuen Lieblingsterritorium von Samsung bzw. der Anwälte des südkoreanischen Herstellers zu entwickeln. Nachdem ein britisches Gericht vergangene Woche drei Apple-Patente für ungültig erklärt hat, scheiterte das US-Unternehmen nun mit einer Klage gegen Samsung-Tablets.
Apple, Samsung, Patente, Patentkrieg
Wie das Blog 'Pocket-lint' berichtet, hat das High Court of England & Wales heute erklärt, dass (genügend) Unterschiede zwischen den Samsung-Geräten Galaxy Tab 7.7, Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 und den iPads bestünden und die Android-Tablets somit nicht gegen die Design-Patente des kalifornischen Unternehmens verstoßen. iPad 2 vs. Galaxy Tab 10.1Tablet-Designs: Apple muss in Großbritannien eine juristische Niederlage gegen Samsung einstecken Konkret geht es um das hierzulande Geschmacksmuster genannte "Registered Community Design No. 181607-0001": Das ist jenes mittlerweile berühmt-berüchtigte Design-Patent von Apple, das sich unter anderem auf "leicht abgerundete Ecken" und eine "flache, transparente Oberfläche ohne jegliche Verzierung" bezieht.

Das britische Gericht begründete seine Entscheidung auf rund 50 Beispielen für vorhergegangene Designs, die vor 2004 erschaffen oder als Patent angemeldet worden sind. Dazu zählen Geräte wie Knight Ridder (1994), TC1000 von HP (2003) und Ozolin (2004). Das High Court of England & Wales kam zur Überzeugung, dass etlichen Apple-Design-Features "die Originalität fehle" (im juristischen Sinne) und es in Vergangenheit etliche identische Design-Features gegeben habe.

Als "ebenso wichtig" beschreibt das Gericht die Tatsache, dass man genügend "deutliche Unterschiede" zwischen den beiden Tablet-Designs gefunden habe, diese seien "mit freiem Auge" erkennbar gewesen, insbesondere auf der Hinterseite der jeweiligen Tablets.

Samsung begrüßte die Entscheidung naturgemäß, konkret bedeutet das, dass die Galaxy-Tab-Geräte in Großbritannien weiter verkauft werden dürfen. Apple hat nun nach Angaben des 'Guradian' 21 Tage Zeit um Einspruch gegen die heutige Entscheidung einzulegen, was das US-Unternehmen wohl auch tun wird.
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