IPCom mahnt Verkäufer von HTC-Smartphones ab
Die Auseinandersetzung zwischen dem deutschen Patentverwerter IPCom und dem taiwanischen Smartphonehersteller HTC geht in eine neue Runde. IPCom hat nach eigenen Angaben Abmahnungen an eine Reihe großer deutscher Einzelhändler verschickt, die Smartphones von HTC vertreiben.
IPCom verlangt nach eigenen Angaben von den Händlern, dass sie den Verkauf von Smartphones der Marke HTC unverzüglich einstellen, da man sich in der Position sieht, eine Verbotsverfügung gegen den Vertrieb der Geräte von HTC durchzusetzen. HTC hatte seinen Widerspruch gegen die bereits vor einiger Zeit verhängte Verfügung jüngst zurückgezogen.
Siehe auch: Smartphones: HTC droht deutsches Verkaufsverbot
Der Patentverwerter, der ein Patent auf die Zuordnung von Nutzerprioritäten in einem UMTS-Netz durch die HTC-Smartphones verletzt sieht, hat am Landgericht Mannheim außerdem eine Strafe gegen HTC beantragt, weil sich der Hersteller angeblich nicht an die Entscheidung des Gerichts hält und seine Geräte weiter an den Handel liefert. Für jede Lieferung könnten so jeweils 250.000 Euro Strafe fällig werden.
Siehe auch: HTC: Keine Chance für Smartphone-Verkaufsverbot
IPCom droht den Händlern nach Angaben des Patentanwalts Florian Müller mit rechtlichen Schritten, falls sie nicht eine Unterlassungserklärung unterschreiben, bei deren Missachtung eine Vertragsstrafe drohen würde. Die Gefahr für die Händler hält sich Müller zufolge jedoch wahrscheinlich in Grenzen, da sie durch vertragliche Vereinbarungen die Verantwortung auf HTC abwälzen können, so dass ihnen selbst wohl keine Strafen drohen.
HTC hatte jüngst behauptet, dass lediglich ein einziges Smartphone aus seinem Portfolio gegen das Patent von IPCom verstößt. Dieses Modell soll jedoch schon seit Jahren nicht mehr in Deutschland erhältlich sein. Außerdem will der taiwanische Hersteller mittlerweile eine Methode gefunden haben, das Patent von IPCom bei seinen Produkten zu umgehen. Müller zufolge ist aber unklar, warum HTC diesen Ansatz nicht schon längst vor Gericht präsentiert hat, um IPComs Ansprüchen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
IPCom greift nach eigenen Angaben auf die Abmahnungen gegen Händler zurück, weil es dem Unternehmen aus logistischen Gründen fast unmöglich ist, neue Klagen gegen HTC anzustrengen. So habe die taiwanische Regierung eine neue Beschwerde seit mehr als einem Jahr nicht an HTC weitergeleitet, was jedoch aus rechtlicher Sicht unumgänglich ist. Ein deutscher Anwalt, der HTC in dem Streit mit IPCom vertritt, hat die neue Beschwerde ebenfalls abgelehnt, so dass kein neues Verfahren zustande kommen konnte.
Siehe auch: Smartphones: HTC droht deutsches Verkaufsverbot
Der Patentverwerter, der ein Patent auf die Zuordnung von Nutzerprioritäten in einem UMTS-Netz durch die HTC-Smartphones verletzt sieht, hat am Landgericht Mannheim außerdem eine Strafe gegen HTC beantragt, weil sich der Hersteller angeblich nicht an die Entscheidung des Gerichts hält und seine Geräte weiter an den Handel liefert. Für jede Lieferung könnten so jeweils 250.000 Euro Strafe fällig werden.
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IPCom droht den Händlern nach Angaben des Patentanwalts Florian Müller mit rechtlichen Schritten, falls sie nicht eine Unterlassungserklärung unterschreiben, bei deren Missachtung eine Vertragsstrafe drohen würde. Die Gefahr für die Händler hält sich Müller zufolge jedoch wahrscheinlich in Grenzen, da sie durch vertragliche Vereinbarungen die Verantwortung auf HTC abwälzen können, so dass ihnen selbst wohl keine Strafen drohen.
HTC hatte jüngst behauptet, dass lediglich ein einziges Smartphone aus seinem Portfolio gegen das Patent von IPCom verstößt. Dieses Modell soll jedoch schon seit Jahren nicht mehr in Deutschland erhältlich sein. Außerdem will der taiwanische Hersteller mittlerweile eine Methode gefunden haben, das Patent von IPCom bei seinen Produkten zu umgehen. Müller zufolge ist aber unklar, warum HTC diesen Ansatz nicht schon längst vor Gericht präsentiert hat, um IPComs Ansprüchen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
IPCom greift nach eigenen Angaben auf die Abmahnungen gegen Händler zurück, weil es dem Unternehmen aus logistischen Gründen fast unmöglich ist, neue Klagen gegen HTC anzustrengen. So habe die taiwanische Regierung eine neue Beschwerde seit mehr als einem Jahr nicht an HTC weitergeleitet, was jedoch aus rechtlicher Sicht unumgänglich ist. Ein deutscher Anwalt, der HTC in dem Streit mit IPCom vertritt, hat die neue Beschwerde ebenfalls abgelehnt, so dass kein neues Verfahren zustande kommen konnte.
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