HTC: Keine Chance für Smartphone-Verkaufsverbot
Der Smartphone-Hersteller HTC hat sich zu den diversen Medienberichten geäußert, wonach für den deutschen Markt ein Verkaufsverbot für seine Smartphones drohen könnte, weil die Geräte ein Patent der Firma IPCom verletzen sollen, das die Zuordnung von Nutzerprioritäten in einem UMTS-Netz abdeckt.
In einer Stellungnahme auf seiner Website für Finanzinvestoren erklärte HTC, dass man nicht mit der erfolgreichen Durchsetzung eines Verkaufsverbot für die eigenen Smartphones durch den Patentverwerter IPCom rechnet. Dieser hatte in der letzten Woche angekündigt, die Smartphones von HTC mit allen rechtlichen Mitteln in Deutschland vom Markt nehmen lassen zu wollen, weil der taiwanische Hersteller durch die Aufgabe seiner Widerspruchsbemühungen in einem Rechtsstreit um das Euro-Patent EP1186189 angeblich eingestanden habe, gegen das Patent zu verstoßen.
Siehe auch: Smartphones: HTC droht deutsches Verkaufsverbot
HTC geht nach eigenen Angaben aber davon aus, dass die von IPCom erwirkte Verfügung nur ein einziges Smartphone betrifft, das bereits nicht mehr in Deutschland angeboten wird. Zudem habe das Bundestpatentgericht bereits früher entschieden, dass das Patent von IPCom die Geräte von HTC nicht betrifft.
Der taiwanische Hersteller behauptet außerdem, seine Implementierung des UMTS-Standards bei den aktuell verfügbaren Smartphone-Modellen bereits so angepasst zu haben, dass sie nicht gegen Patente von IPCom verstoßen. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Landgericht Mannheim nun auf Drängen des Patentverwerters erneut eine Verbotsverfügung verhängt, werde diese deshalb keine Auswirkungen auf den Vertrieb von HTC-Smartphones in Deutschland haben, hieß es weiter.
Generell seien daher keine Beeinträchtigungen der Geschäftsaktivitäten von HTC im wichtigen deutschen Smartphone-Markt zu erwarten. IPCom hatte Ende der letzten Woche vollmundig angekündigt, HTC durch ein Verkaufsverbot aufgrund der Verletzung seines Patents das Weihnachtsgeschäft vermiesen zu wollen.
Angeblich sei HTC nie bereit gewesen, eine angemessene Summe für die Nutzung der patentierten Technologie zu zahlen. IPCom hat sich auf die Lizenzierung von Patenten spezialisiert. Das Unternehmen erwarb das ursprünglich von dem Mobilfunkzulieferer Bosch angemeldete Patent im Zuge des Kaufs von dessen Patentportfolio.
WinFuture Preisvergleich: HTC Smartphones
Siehe auch: Smartphones: HTC droht deutsches Verkaufsverbot
HTC geht nach eigenen Angaben aber davon aus, dass die von IPCom erwirkte Verfügung nur ein einziges Smartphone betrifft, das bereits nicht mehr in Deutschland angeboten wird. Zudem habe das Bundestpatentgericht bereits früher entschieden, dass das Patent von IPCom die Geräte von HTC nicht betrifft.
Der taiwanische Hersteller behauptet außerdem, seine Implementierung des UMTS-Standards bei den aktuell verfügbaren Smartphone-Modellen bereits so angepasst zu haben, dass sie nicht gegen Patente von IPCom verstoßen. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Landgericht Mannheim nun auf Drängen des Patentverwerters erneut eine Verbotsverfügung verhängt, werde diese deshalb keine Auswirkungen auf den Vertrieb von HTC-Smartphones in Deutschland haben, hieß es weiter.
Generell seien daher keine Beeinträchtigungen der Geschäftsaktivitäten von HTC im wichtigen deutschen Smartphone-Markt zu erwarten. IPCom hatte Ende der letzten Woche vollmundig angekündigt, HTC durch ein Verkaufsverbot aufgrund der Verletzung seines Patents das Weihnachtsgeschäft vermiesen zu wollen.
Angeblich sei HTC nie bereit gewesen, eine angemessene Summe für die Nutzung der patentierten Technologie zu zahlen. IPCom hat sich auf die Lizenzierung von Patenten spezialisiert. Das Unternehmen erwarb das ursprünglich von dem Mobilfunkzulieferer Bosch angemeldete Patent im Zuge des Kaufs von dessen Patentportfolio.
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