Urteil: "Like"-Button ist kein Wettbewerbsverstoß
Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.
In diesem Fall hatte ein Online-Händler den so genannten "Like"-Button des Social Networks Facebook eingebunden, ohne die Besucher auf die damit verbundene Datenerhebung zu informieren. Ein Konkurrent war daher der Meinung, dass es sich um unlauteren Wettbewerb handelt.
Ob es sich bei dieser Angelegenheit um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, teilte das Gericht im Rahmen dieses Eilverfahrens jedoch nicht näher mit.
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