Netzagentur beendet Regulierung der Kabelnetze

Allerdings habe sich auch gezeigt, dass die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend und somit die Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, hieß es. Schon bislang eingesetzten Regulierungsinstrumente entsprachen eher den im allgemeinen Wettbewerbsrechts gegebenen Mitteln.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden bereits an die EU-Kommission übermittelt. Diese hatte den Sektor nicht mehr als regulierungsbedürftig einstuft. Eine Überprüfung war aber dennoch notwendig, um festzustellen, ob nationale Besonderheiten eine Regulierung weiterhin erforderlich machen, oder um die bestehende Regulierung aufzuheben, erklärte die Behörde.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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