The Pirate Bay wird in Italien wohl erneut gesperrt
Die erste Sperrung erfolgte im Sommer 2008. Die Pirate Bay-Betreiber legten dagegen zunächst erfolgreich Widerspruch ein. Die nächste Instanz urteilte darauf hin, dass der Zugang zu ausländischen Webseiten nicht blockiert werden dürfe - auch nicht, wenn sie Urheberrechtsverletzungen ermöglichen - und die Sperrung wurde wieder aufgehoben.
Der Oberste Gerichtshof prüfte die Entscheidungen nun erneut. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Sperrungen durchaus rechtmäßig sind, wenn die entsprechenden Seiten nicht in Italien oder von Italienern gehostet werden, derer man habhaft werden könne. Mit dem Anbieten von Torrent-Files mache sich Pirate Bay außerdem der Beihilfe zu kriminellen Handlungen strafbar.
Auf Grundlage dieser Beurteilung des Falles ordnete das Gericht nun an, dass alle italienischen Provider den Zugang zu dem Angebot zu blockieren hätten. Die Anwälte von Pirate Bay erwarten, dass die Anordnung relativ bald umgesetzt wird. Man will außerdem prüfen, ob man in Italien erneut Berufung einlegt oder vor den Europäischen Gerichtshof zieht.
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