eBay erringt wichtigen Sieg gegen Juwelier Tiffany
Tiffany hatte verlangt, dass Auktionen erst freigegeben werden, wenn sie auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wurden. So sollte verhindert werden, dass gefälschte Markenprodukte auf der Plattform gehandelt werden können. Dem wollte das US-Gericht nicht folgen.
eBay hatte hingegen betont, dass man stets sofort aktiv wird, wenn solche betrügerischen Angebote entdeckt werden. Eine Prüfpflicht vor dem Einstellen von Auktionen würde zu Lasten der großen Mehrheit an Händlern gehen, die völlig legal handeln.
Das Unternehmen beklagte außerdem Tiffanys starre Haltung, sich lediglich auf die Auseinandersetzung vor Gericht zu beschränken. Man hätte die Ressourcen für den Rechtsstreit besser einsetzen können, um gemeinsam Lösungen für den Markenschutz auf der Plattform zu finden.
Das Gericht stellte klar, dass es vor allem die Aufgabe von Tiffany selbst sei, seine markenrechtlichen Ansprüche gegenüber Produktfälschern durchzusetzen. eBay trage hier nicht die Hauptverantwortung. Dass man dies in Frankreich gänzlich anders sieht, musste eBay erst kürzlich erfahren: Hier muss das Unternehmen eine Geldstrafe von 38,6 Millionen Euro an den Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton zahlen.
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