Vista: Lizenzfallen bei Nutzung in Virtual Machines
Die Lizenzbedingungen von Windows Vista erlauben die Nutzung des Betriebssystems in einer Virtual Machine nur unter Voraussetzung, dass eine der teuren Varianten Business oder Ultimate genutzt wird. Die normalen Endkundenversionen dürfen laut den Lizenzbedinungen nicht auf diese Weise eingesetzt werden.
Doch auch Kunden, die eine Vista-Varianten nutzen, deren Betrieb Microsoft gestattet, müssen mit Fallen rechnen, so Parallels. Man verweist auf die Lizenzbedingungen des Redmonder Software-Herstellers, in denen es heißt, dass bei der Nutzung von Vista in einer Virtual Machine keinerlei Versuche unternommen werden dürfen, auf Inhalte zuzugreifen, die mit einem Rechtemanagementsystem von Microsoft ausgestattet sind.
Konkret verbietet Microsoft also auch die Wiedergabe von Musik- und Filmdateien, die mit einem DRM-System aus dem Hause Microsoft geschützt sind. Mac-Usern ist es dadurch untersagt, DRM-Musik, die zuvor über einen der zahlreichen Online-Händler heruntergeladen wurde, mit Parallels zu nutzen.
Diese Beschränkungen gelten auch für die Festplattenverschlüsselung BitLocker und andere Rechtemanagementsysteme aus Redmond, wie sie in Firmen möglicherweise zum Einsatz kommen. Gerade in einer Zeit, in der Microsoft sich in seiner Öffentlichkeit Interoperabilität auf die Fahnen geschrieben hat, wundert man sich bei Parallels über derartige Vorgaben.
Durch die entstehende rechtliche Unsicherheit würden viele Anwender abgeschreckt, die Windows traditionell nicht einsetzen konnten oder wollten, es aber nun einmal probieren wollen, so das Unternehmen.
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