BGH bestätigt drei Jahre Haft für Raubkopierer
Mit der Entscheidung des Bundesgerichteshofes wurde das Urteil rechtskräftig. Gegen den verurteilten Oliver W. läuft auch noch ein weiteres Strafverfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien in 1.263 Fällen.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn das Unrechtsbewusstsein bei dem Vertrieb von Raubkopien ist nach wie vor unterentwickelt. Sowohl die Nutzung als auch der Vertrieb von raubkopierter Software ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet", sagt Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt und Vertreter von Microsoft in diesem Gerichtsverfahren.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn das Unrechtsbewusstsein bei dem Vertrieb von Raubkopien ist nach wie vor unterentwickelt. Sowohl die Nutzung als auch der Vertrieb von raubkopierter Software ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet", sagt Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt und Vertreter von Microsoft in diesem Gerichtsverfahren.
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