BGH bestätigt drei Jahre Haft für Raubkopierer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss die Revision des Softwarehändlers Oliver W. im wesentlichen verworfen. Der bereits einschlägig vorbestrafte Oliver W. war wegen des Vertriebs von Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Mit der Entscheidung des Bundesgerichteshofes wurde das Urteil rechtskräftig. Gegen den verurteilten Oliver W. läuft auch noch ein weiteres Strafverfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien in 1.263 Fällen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn das Unrechtsbewusstsein bei dem Vertrieb von Raubkopien ist nach wie vor unterentwickelt. Sowohl die Nutzung als auch der Vertrieb von raubkopierter Software ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet", sagt Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt und Vertreter von Microsoft in diesem Gerichtsverfahren.
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