BGH bestätigt drei Jahre Haft für Raubkopierer
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn das Unrechtsbewusstsein bei dem Vertrieb von Raubkopien ist nach wie vor unterentwickelt. Sowohl die Nutzung als auch der Vertrieb von raubkopierter Software ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet", sagt Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt und Vertreter von Microsoft in diesem Gerichtsverfahren.
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Michael Diestelberg
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