EU weist Microsofts Antrag auf Fristverlängerung ab
Gleichzeitig wies man eine Anfrage Microsofts zurück, bei der um die Aushändigung von Schriftverkehr mit technischen Experten gebeten worden war. Die Wettbewerbshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass man den Redmondern genügend Zeit für eine ausreichende Antwort auf eine verhältnissmässig kurze Beanstandung gegeben habe.
Im November hatte die EU-Kommission festgestellt, dass Microsoft bis dato nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen hatte, um die Auflagen aus dem Monopolverfahren von 2004 zu erfüllen. Damals hatte das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen müssen.
Sollte Microsoft nicht bis zum 15. Februar eine brauchbare Dokumentation seiner Server-Protokolle zur Verfügung stellen, droht dem Konzern eine tägliche Strafzahlung von zwei Millionen Euro.
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