Rechtsstreit um Rückwärtssuche in Deutschland
Lars Meinhardt, Gerichtsvorsitzender der 33. Zivilkammer beim Landgericht München, stellt bisweilen keinen Sieg seitens Telegate in Aussicht und verweist stattdessen auf die Urteilsverkündung am 13. September. Anstatt einer Widerspruchsfrist im Kleingedruckten, so wie es nach deutschem Gesetz ab 26. Juli 2004 vorgesehen ist, gab M''Net Teilnehmerdaten nur weiter, nachdem der Anrufer den Vorgang ausdrücklich bejaht hatte.
In Wirklichkeit aber dürfen Telefongesellschaften diverse Daten nur dann preisgeben, wenn mögliche Absichten der Rückwärtssuche hervorgehoben werden und dem Kunden ein Recht auf sofortigen Widerspruch gegeben wird. Andere europäische Länder waren dem weit voraus und genehmigten derartige Auskünfte schon vor einigen Jahren. M''Net kann sich mit 70 000 Festnetz-Kunden vor allem im bayerischen Heimsektor behaupten.
In Wirklichkeit aber dürfen Telefongesellschaften diverse Daten nur dann preisgeben, wenn mögliche Absichten der Rückwärtssuche hervorgehoben werden und dem Kunden ein Recht auf sofortigen Widerspruch gegeben wird. Andere europäische Länder waren dem weit voraus und genehmigten derartige Auskünfte schon vor einigen Jahren. M''Net kann sich mit 70 000 Festnetz-Kunden vor allem im bayerischen Heimsektor behaupten.
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