Milliardär hilft im Streit mit Musikindustrie
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Entscheidung aus dem sogenannten Betamax-Verfahren auch im 21. Jahrhundert noch angewendet werden kann. Vor 20 Jahren hatte es einen Rechtsstreit gegeben, in dem die Frage geklärt werden sollte, ob es rechtmässig sei mit einem Videorekorder urheberrechtlich geschützte Sendungen für den Privatgebrauch aufzuzeichnen. Damals hatte der Oberste Gerichtshof für Sony entschieden und so den Siegeszug von Videorekordern eingeläutet.
Mark Cuban liess über sein Blog verlauten, dass er die Finanzierung des Rechtsstreits für die EFF und Grokster übernehmen werde, da es nicht nachvollziehbar sei, dass kleinere Firmen nicht mehr zu Innovationen fähig sein würden, wenn man ständig Angst vor einem Rechtsstreit mit weltumspannenden Konzernen haben müsse. Cuban hatte sein beträchtliches Vermögen verdient in dem er zwei seiner Start-Up-Unternehmen für Beträge von mehreren hundert Millionen Dollar jeweils an CompuServe und Yahoo verkauft hatte.
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