Deutschland führt Sperr-Notruf Mitte 2005 ein

Als erstes Land führt Deutschland Mitte 2005 eine neue einheitliche Notrufnummer 116 116 zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter- Ausweise, Kundenkarten oder sensible Online- Berechtigungen des Internets ein. Jeder Bürger besitzt heute immer mehr elektronische Berechtigungen wie EC- und Kreditkarten, Mobiltelefone, Online-Banking-Konten, digitale Signaturen, Kundenkarten oder auch zukünftig elektronische Ausweise. Wer heute sein Portemonnaie oder Handy verliert, muss die verschiedenen Telefonnummern der jeweiligen Anbieter kennen, um seine sperrbaren Medien schnellstmöglich vor Missbrauch sperren zu lassen, denn jeder Anbieter hat eigene Ansprechpartner und eigene Verfahren für diese Notfälle vorgesehen.


Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Karten und Internetanwendungen mit elektronischen Berechtigungen wächst die Notwendigkeit für eine im Notfall einfach zu nutzende Sicherheitslösung, denn für viele Bürger ist es heute zunehmend schwierig, den Überblick über alle Geheimnummern und Passwörter zu behalten. Hinzu kommt, dass im Verlust- oder Missbrauchsfall der Hilfsbedürftige oft nicht mehr weiß, wie und vor allem wo er welche Karte bzw. Berechtigung sperren lassen kann. Älteren Menschen kann zugleich die Angst vor dem Umgang mit den Karten genommen werden.

Ziel des neuen Sperr-Notrufs 116 116 ist es, unter einer einzigen Telefonnummer direkten Zugang zu den unterschiedlichen Herausgebern der jeweiligen Karten und Medien zu ermöglichen. Diese Dienstleistung der Sperrvermittlung gilt für alle Unternehmen, die sich dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen haben und die jeweils entstehenden Vermittlungskosten für ihre hilfesuchenden Kunden übernehmen. Eine Mitgliedschaft im Sperr e.V. ist nicht erforderlich. Für die Kunden dieser angeschlossenen Unternehmen bedeutet dies einen deutlich besseren Schutz ihrer elektronischen Berechtigungen vor Missbrauch.
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