Telekom verliert vor Gericht:
Handy-Netzanzeige ist keine Werbefläche
Im Januar sorgte die Deutsche Telekom für Verwirrung, als sie die Netzkennung auf Smartphones durch einen Werbeslogan ersetzte. Ein Gericht hat die umstrittene Praxis nun als Belästigung eingestuft und dem Konzern etwaige Aktionen untersagt.
Normalerweise dient die Netzkennung auf dem Display oder im Kontrollzentrum als reine Statusanzeige für den Nutzer. Sie informiert zuverlässig darüber, in welchem Mobilfunknetz das Gerät aktuell funkt, was im Fall der Telekom regulär "Telekom.de" ist. Da die Kunden der Marketing-Maßnahme im Vorfeld nicht widersprechen und den Schriftzug auch nicht selbst deaktivieren konnten, wurde ihnen laut Gericht Werbung gegen ihren Willen aufgedrängt.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, gaben die Kölner Richter den Verbraucherschützern in ihrer Klage gegen das Unternehmen recht. Das Gericht wertete die Aktion in seinem Urteil vom 17. September als unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer. Die unerwünschte Aufmerksamkeit aufgrund des Slogans auf den Handy-Bildschirmen war laut der Urteilsbegründung kein bloßer Nebeneffekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer gezielten Werbemaßnahme.
Die normale Netzkennung...
...und der Werbeslogan
Der Rechtsstreit ist mit dem jetzigen Urteil aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Telekom hat Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz. Dort wird sich zeigen, ob die Einschätzung der Vorinstanz Bestand hat oder ob Netzbetreiber die Netzkennung für Werbezwecke doch verändern dürfen.
Findet ihr das Urteil richtig oder ist die ganze Klage eine Überreaktion der Verbraucherschützer? Teilt eure Meinung gerne mit uns in den Kommentaren!
Siehe auch:
- Die Telekom ersetzte Anfang 2026 die Netzkennung durch einen Werbespruch
- Das Landgericht Köln untersagte dem Konzern diese Änderung der Netzanzeige
- Geklagt hatte der vzbv wegen unzumutbarer Belästigung der Mobilfunkkunden
- Laut Gericht wurde den Nutzern ungefragt eine Werbebotschaft aufgedrängt
- Die Richter warnten zudem vor einer Nachahmungsgefahr im gesamten Markt
- Gegen die gerichtliche Entscheidung legte die Telekom Berufung ein
Niederlage für die Telekom
Nicht nur aufgrund von unnötig komplizierten Kündigungsverfahren steht die Telekom derzeit vor Gericht. Schon im Januar 2026 sorgte eine Aktion des Konzerns bei vielen Mobilfunkkunden für Verwirrung, die nun ebenfalls ein rechtliches Nachspiel hat. Statt des gewohnten Providernamens auf dem Sperrbildschirm und in der Statusleiste der Smartphones erschien damals plötzlich der Marketing-Slogan "Im besten Netz". Das Landgericht Köln hat diese eigenmächtige Änderung der Netzanzeige jetzt als unzulässig eingestuft und dem Konzern das Vorgehen gerichtlich untersagt.Normalerweise dient die Netzkennung auf dem Display oder im Kontrollzentrum als reine Statusanzeige für den Nutzer. Sie informiert zuverlässig darüber, in welchem Mobilfunknetz das Gerät aktuell funkt, was im Fall der Telekom regulär "Telekom.de" ist. Da die Kunden der Marketing-Maßnahme im Vorfeld nicht widersprechen und den Schriftzug auch nicht selbst deaktivieren konnten, wurde ihnen laut Gericht Werbung gegen ihren Willen aufgedrängt.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, gaben die Kölner Richter den Verbraucherschützern in ihrer Klage gegen das Unternehmen recht. Das Gericht wertete die Aktion in seinem Urteil vom 17. September als unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer. Die unerwünschte Aufmerksamkeit aufgrund des Slogans auf den Handy-Bildschirmen war laut der Urteilsbegründung kein bloßer Nebeneffekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer gezielten Werbemaßnahme.
Die normale Netzkennung...
...und der Werbeslogan
Gefahr durch Nachahmer
Das Gericht verwies in seiner Entscheidung zudem auf mögliche Folgen für den gesamten Mobilfunkmarkt. Würde man eine solche Werbeform tolerieren, bestünde die Gefahr, dass weitere Unternehmen die Netzanzeige zu einem Werbebanner umfunktionieren. So ließen sich durch einen simplen Eingriff in die Systeme Millionen von Handynutzern gleichzeitig erreichen.Der Rechtsstreit ist mit dem jetzigen Urteil aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Telekom hat Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz. Dort wird sich zeigen, ob die Einschätzung der Vorinstanz Bestand hat oder ob Netzbetreiber die Netzkennung für Werbezwecke doch verändern dürfen.
Findet ihr das Urteil richtig oder ist die ganze Klage eine Überreaktion der Verbraucherschützer? Teilt eure Meinung gerne mit uns in den Kommentaren!
Siehe auch:
- Mobilfunk via Satellit: Telekom & Co. formieren sich gegen Starlink
- Telekom: Streit um Kündigungsbutton und Rückholangebote
- Internetverträge werden teurer: Telekom und 1&1 erhöhen ihre Preise
- Telekom-Glasfaser: Konzern meldet neuen Meilenstein beim Netzausbau
- Telekom stellt Technik um: Es geht um 1,3 Millionen Alt-Anschlüsse
Thema:
Felix KrauthRedakteur für Windows & Hardware
War Game Designer, bevor er Journalist wurde, und testet Spiele bis heute selbst. Sein Spektrum reicht von der FritzBox über Windows 11 und Apple bis zu Gaming.
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